Drucksache - 1729/5  

 
 
Betreff: Sozialen Wohnungsbau im Bezirk voranbringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionAbteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen
Verfasser:Sempf/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2020 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Bitte melden Sie sich im BV-Büro an.      
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
16.12.2020 
93. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting; Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden, um die Zugangsdaten zu erhalten! vertagt   
06.01.2021 
94. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting; Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden! mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.01.2021 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt   
18.02.2021 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom Meeting Hier können Sie die BVV live verfolgen: https://www.youtube.com/watch?v=mxOFeGTkCLM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Vorlage zur Kenntnisnahme
VzK

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft degewo in ein Bauberatungsverfahren einzutreten mit dem Ziel das Bauvorhaben Forckenbeckstraße schnellstmöglich zu genehmigen. Ziel soll eine möglichst zeitnahe Baugenehmigung sein.

Die derzeit geltende planungsrechtliche Situation darf einer zielgerichteten Beratung durch das Bezirksamt nicht entgegenstehen.

 

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2021 zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Ergänzend zu der bereits erfolgten VzK ist ein neuer Sachstand zu berichten. Träger des vorgesehenen Bauvorhabens war zu dem Zeitpunkt die städtische Wohnungsbaugesellschaft degewo. Das Vorhaben löste Zielkonflikte aus, die auch in Gesprächen unter Beteiligung der für Stadtentwicklung Verantwortlichen (Bezirksstadtrat, Stadtentwicklungsamt), der Wohnungsbaugesellschaft, der Berliner Wasserbetriebe und des Umwelt- und Naturschutzamtes nicht auflösbar waren.

 

In das Regenrückhaltebecken Forckenbeckbecken (FBB) wird ein Großteil der Straßen aus dem Einzugsgebiet des FBB entwässert. Das abgeleitete Regenwasser nimmt bei dem Abströmen von den versiegelten Flächen in das Kanalnetz Partikel auf, die auf diesen Flächen lagern. Das können Staub, Laub, Reifenabrieb, Abfall und andere Partikel sein. Dies führt zu einer starken Belastung des FBBs, insbesondere bei Starkregen. Darüber hinaus bilden sich durch lange Aufenthaltszeiten des verschmutzten Regenwassers im FBB Schlammablagerungen, die in den Sommermonaten zu starken Geruchsbelästigungen führen. Das im FBB gesammelte Regenwasser wird aktuell bei Starkregen ohne Reinigung aus dem FBB in den Hubertussee abgeleitet und zum Teil weiter in den Fennsee gepumpt (Abb.). Diese Belastungen haben zu einer extrem schlechten Wasserqualität insbesondere des Fennsees geführt. Mehrfach kam es zu erheblicher Geruchsbelästigung, Fischsterben und heftigen Beschwerden. Um die drastischen Probleme zu beheben, strebt das Umwelt- und Naturschutzamt eine Verbesserung der derzeit nicht mehr hinnehmbaren Gewässerqualität an Hubertus- und Fennsee durch die Anlage eines Retentionsbodenfilters (Pflanzenkläranlage) am Forckenbeckbecken an.

 

Die Zusammenhänge werden in der folgenden Abbildung schematisch dargestellt.

 

 

 

 

Auch das beschlossene Bezirkliche Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Charlottenburg-Wilmersdorf (BAFOK; VzB Nr. 85; beschlossen am 12.09.2023) sieht als Maßnahme die Vorreinigung der Straßenabwässer am FBB vor, um einen stabilen Wasserhaushalt in den Kleingewässern zu erreichen. Die Schaffung von „Wohlfühlorten am Wasser“ gehört im Sinne der wassersensiblen und hitzeangepassten Stadtentwicklung ebenfalls zu den Maßnahmen. Die Ziele Erhöhung der Wasserqualität sowie Aufwertung und Entsiegelung der Grünfläche lassen sich nicht mit einer Überbauung vereinbaren. Dies gilt insbesondere auch für die Planung und Errichtung einer wasserwirtschaftlichen Anlage wie einem Retentionsbodenfilter, der auf ausreichend Licht, Sonne und einen Zugang für Wartungsarbeiten angewiesen ist, wie die Vertreter der BWB mehrfach ausgeführt haben.

 

 

Die Wohnungsbaugesellschaft hatte in Folge der o. g. Gespräche ein Ingenieurbüro mit der Klärung der Problemlage beauftragt. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat nunmehr am 15.03.2024 von der degewo eine Mail mit folgendem Inhalt erhalten:

„…,

wie heute bereits telefonisch besprochen, liegt das Ergebnis der Studie von p2M zu den hydraulischen Randbedingungen entsprechend der Vorgaben des Bezirkes vor. Leider hatte sich im Ergebnis gezeigt, dass die bisher geplante Überbauung des Regenrückhaltebeckens mit den neuen Anforderungen zur Wassergüte nicht vereinbar ist. Die verfügbare Gesamtfläche des Regenrückhaltebeckens reicht nicht aus, um die bisher geplante Überbauung (bereits mit Klärbecken im Untergeschoss) und die zusätzlich geforderten Retentionsbodenfilter in wirtschaftlich verträglichen Maß nachzuweisen.

Aufgrund der Größe der Anschlussfläche (134 ha) und der anfallenden absoluten Schmutzfracht (60 t/a) wurde von p2M eine erforderliche Größe von ca. 7.000 m² für Bodenfilter ermittelt. Da die bewachsenen Retentionsbodenfilter nicht überbaut werden können (Belichtung) lässt sich die hierfür erforderliche Fläche nur zulasten der überbaubaren Fläche darstellen, die dann nicht mehr ausreichen, um darauf eine für uns wirtschaftlich tragfähige Anzahl von Wohnungen zu errichten. Unter diesen Voraussetzungen kann das Projekt der Überbauung des Forckenbeckbeckens von degewo leider nicht weiterverfolgt werden.“

 

Damit sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, seitens des Bezirksamtes in ein entsprechendes Planungs- und Genehmigungsverfahren einzutreten. Daher wird das Bezirksamt die ersten Schritte zur Planung und Durchführung von Maßnahmen zur nachhaltigen und naturnahen Umgestaltung des FBB initiieren (insbes. auch mit der Beantragung möglicher Fördermaßnahmen). Dies wurde im für Umwelt zuständigen Ausschuss der BVV bereits berichtet. Ziel der Umgestaltung ist die erhebliche Verbesserung der Wasserqualität und des ökologischen Zustands des Hubertussees und Fennsees sowie die Stabilisierung des Wasserhaushalts beider Seen. Das Ziel ist die Schaffung naturnaher Lebensräume und Wohlfühlorte am Wasser im Sinne der wassersensiblen und hitzeangepassten Stadtentwicklung. Über den Fortgang wird im zuständigen Ausschuss der BVV berichtet.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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