Drucksache - 1710/5
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Beitritt: Fraktion DIE LINKE
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich auf Grundlage des Übertragungsvertrages in den Gesprächen mit der Gewobag dafür einzusetzen, dass am Standort Lentzeallee eine soziale Einrichtung vorzugsweise für altersgerechtes Wohnen und als Pflegestation erhalten bleibt. Eine Mischnutzung (z.B. mit Nachbarschaftscafè etc.,) ist dabei wünschenswert.
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.04.2021 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich auf Grundlage des Übertragungsvertrages in den Gesprächen mit der Gewobag dafür einzusetzen, dass am Standort Lentzeallee eine soziale Einrichtung vorzugsweise für altersgerechtes Wohnen und als Pflegestation erhalten bleibt. Eine Mischnutzung (z.B. mit Nachbarschaftscafè etc.,) ist dabei wünschenswert.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt muss auf der Grundlage des genannten Übertragungsvertrages der zukünftigen Nutzung der Gebäude zustimmen. In den Gesprächen mit der GEWOBAG wurde Einigkeit dazu erzielt, dass für den Standort auch für die Zukunft eine soziale Nutzung vorgesehen ist. Der Vorstand der Wilmersdorfer Seniorenstiftung hat bereits am 29.03.2021 den Beschluss gefasst, dass er als zukünftigen Mieter den Verein Oberlinhaus aus Potsdam favorisiert. Das Oberlinhaus plant eine Mischnutzung der Gebäude als besondere Wohnform der Eingliederungshilfe, ein öffentlich zugängliches inklusives Café für den Kiez, eine Außenstelle einer Werkstatt für Behinderte (Wäscherei), eine heilpädagogische Tagesförderung für schulpflichtige Kinder, die zwischenzeitlich nicht beschulbar sind und eine Weiterführung des Projektes Inklusio des ASB in der Schweinfurthstraße.
Die Gespräche zur Ausgestaltung des Mietvertrages zwischen der GEWOBAG und dem Oberlinhaus sind weit vorangeschritten, aber noch nicht endgültig finalisiert. Als Mietvertragsbeginn ist unverändert der 01.07.2021 vorgesehen. Das Oberlinhaus plant weitreichende Investitionen zur Instandsetzung der Gebäude. Dafür sind vielfältige Genehmigungen unterschiedlicher Behörden erforderlich: Stadtplanung, Bauaufsicht, Heimaufsicht, SenGPG und SenIAS als Kostenträger. Diese Genehmigungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt erteilt werden. Das Bezirksamt hat dem Verein Oberlinhaus Unterstützung bei der Beantragung der notwendigen Genehmigungen zugesagt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Arne Herz D. Wagner Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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