Drucksache - 1784/5  

 
 
Betreff: Situation des Sports im Bezirk während der Corona-Krise
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/Bolsch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.12.2020 
52. Öffentliche Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf -Zoom-Meeting- vertagt   
28.01.2021 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt   
18.02.2021 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom Meeting Hier können Sie die BVV live verfolgen: https://www.youtube.com/watch?v=mxOFeGTkCLM vertagt   
18.03.2021 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom-Meeting - Unter diesem LINK können Sie die BVV verfolgen: https://www.youtube.com/watch?v=peOpLDtgOyM vertagt   
22.04.2021 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
27.05.2021 
57. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beantwortung Große Anfrage

1

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Große Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

Vorab:

 

Durch fortlaufende Anpassungen und damit Änderungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung kann diese Antwort lediglich eine Betrachtung zum Zeitpunkt der Bearbeitung unter Berücksichtigung der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 26. November 2020 sein.

Das Handeln und Unterlassen steht auch im Bereich des Sports grundsätzlich unter dem Primat, dass jede Person angehalten ist, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

 

  1. Wie wirken sich nach Einschätzung des Bezirksamts die Infektionsschutzverordnungen auf den Schulsport, auf den Schwimmunterricht, auf den Behindertensport, und auf die Situation in den Sportvereinen aus?

 

Die Infektionsschutzverordnung wirkt sich auf den Sport- und Schwimmunterricht in unterschiedlicher Weise aus. Für die Primarstufe kann der Sportunterricht in den Stufen Grün bis Orange stattfinden. Ab der Stufe Rot soll der Sportunterricht durch geeignete Bewegungsangebote nach Möglichkeit im Freien ersetzt werden. Insgesamt wird dazu geraten, dass der Sportunterricht im Freien stattfinden sollte. Bei der Stufe Orange darf er nur im Freien stattfinden. Sportarten, in denen es zu Körperkontakt kommt, sind in den Stufen Grün und Gelb zu vermeiden und in der Stufe Orange dürfen ausschließlich Spiel- und Übungsformen zur Anwendung kommen, die kontaktfrei sind. Der Schwimmunterricht findet in der Primarstufe durchgängig statt.

In der Sekundarstufe ist der praktische Sportunterricht nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich. Der Schwimmunterricht findet nicht statt und kann durch Theorieunterricht ersetzt werden.

 

Für den Behinderten-, Vereins- und Verbandssport stellen die verordneten Einschränkungen eine erhebliche Belastung und Herausforderung dar, die Bedingungen von § 5 Abs. 7 bis 9 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung sind einzuhalten.

 

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den Sportvereinen zusätzlich zu der durch den „Rettungsschirm für den gemeinnützigen Sport“ ermöglichten Unterstützung zu helfen?

 

Das Bezirksamt ist, insbesondere unter Berücksichtigung des § 15 Sportförderungsgesetz (SportFG), der Auffassung, dass der „Rettungsschirm Sport“ eine geeignete Hilfestellung des Landes Berlin für anerkannt förderungswürdige Sportorganisationen ist.

Nach § 15 SportFG erhalten diese, so sie dem Landessportbund Berlin e. V. (LSB) unmittelbar oder mittelbar angehören, die für sie vorgesehenen Zuwendungen/Fördermittel grundsätzlich über den LSB. Das für den Sport zuständige Senatsmitglied regelt die dafür erforderlichen materiellen und formellen Vorschriften.

Insofern gibt es auch keinen bezirklichen Haushaltsansatz in diesem Zusammenhang. Das Bezirksamt ermöglicht jedoch die Nutzung ungedeckter öffentlicher Sportanlagen unter strikter Beachtung der rechtlichen Vorgaben.

 

Der „Rettungsschirm Sport“ wurde den Vereinen und Verbänden durch den LSB erläutert:

Der LSB und die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport haben nach intensivem Austausch den sog. „Rettungsschirm für den Sport“ realisiert. Mit dem Rettungsschirm für den Berliner Sport will der Berliner Senat den durch die Corona-Krise in Not geratenen Sportvereinen und -verbänden eine Hilfestellung geben.

Bereits seit Mai 2020 können Berliner Sportvereine und -verbände Mittel aus dem Rettungsschirm beantragen. Hierfür wurden durch den LSB Vereinen und Verbänden Dokumente per E-Mail zur Verfügung gestellt, einmal das von diesen gegebenenfalls auszufüllende Formular sowie den Kriterienkatalog als Hilfestellung. Darüber hinaus können diese seit dem 26.10.2020 auch sogenannte "Zusätzliche Kosten " (zusätzliche Personal- und Sachkosten, Corona-Tests usw.) abrechnen.

 

Es ist Aufgabe der Vereins- bzw. Verbandsvorstände im Rahmen der ordnungsmäßen Geschäftsführung bei Erfordernis initiativ zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen   

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

 

 
 

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