Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden bildenden Künstlerinnen und Künstlern bestimmt. Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Weiterentwicklung bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (z.B. Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc.) anstreben.
Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.
Voraussetzungen
- Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sollten sich in der Vergangenheit durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und dieses mit entsprechenden Arbeitsproben belegen.
- Die Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten in Berlin.
- Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 16.000 € (8 Monate) oder 24.000 € (12 Monate) dotiert und werden in monatlichen Raten à 2.000 € des jeweiligen Jahres gezahlt. Das Stipendium umfasst außerdem die Teilnahme an einer Gruppenausstellung, an einem Katalogbeitrag und an einem Rahmenprogramm.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im Sommer des Vorjahres ausgeschrieben.
Die Bewerbungsfrist für das Arbeitsstipendium Bildende Kunst 2025 beginnt voraussichtlich am 02. Juli 2024 und endet am 03. September 2024 um 11:00 Uhr.
Antragstellung
Die Bewerbung ist grundsätzlich im Zwei-Jahres-Rhythmus möglich, d.h. eine erneute Bewerbung ist erst nach zwei Jahren wieder möglich.
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.