Im Bereich der Kulturförderung obliegt den Bezirken die Entwicklung und Sicherstellung eines wohnortnahen und an der jeweiligen Bewohnerstruktur orientierten Kulturangebotes. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe leitet sich ab aus der Verfassung von Berlin (Art. 66 Abs. 2 VvB) sowie dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 AZG, Nr. 17 Allgemeiner Zuständigkeitskatalog).
Darüber hinaus sind die Bezirke Träger der Öffentlichen Bibliotheken Berlins sowie der Musikschulen und der Jugendkunstschulen.
Seit 2012 sind die bezirklichen Ämter einheitlich strukturiert. Eines der zehn Ämter ist das Amt für Weiterbildung und Kultur mit den Fachbereichen Volkshochschule, Musikschule, Bibliotheken, Kulturamt und Regionalmuseen.
Das Kulturangebot in den Bezirken wird aus dem jeweiligen Globalhaushalt als freiwillige Aufgabe finanziert und folgt hinsichtlich Angebotsdichte und -qualität den politischen Schwerpunktsetzungen vor Ort.
Neben der Finanzierung gesamtstädtisch bedeutsamer Kultureinrichtungen in den Bezirken unterstützt der Senat die vielfältige bezirkliche Kulturarbeit durch folgende ergänzende Förderinitiativen:
- Mit dem Bezirkskulturfonds (BKF) werden bezirkliche Projekte aller Sparten und Genres ergänzend gefördert. Hierfür stehen derzeit 1.011.000€ jährlich zur Verfügung.
- Aus dem Projektfonds Kulturelle Bildung erhalten die Bezirke insgesamt 540.000€. Damit werden kleinere, regionale Projekte der kulturellen Bildung realisiert.
- Lesungen von Autorinnen und Autoren in Bezirksbibliotheken werden mit jährlich 173.000€ aus dem Autorenlesefonds unterstützt.
- Für Ausstellungen in kommunalen Galerien erhalten die Bezirke Mittel in Höhe von insgesamt 350.000€. Einmal jährlich schafft eine gemeinsame überbezirkliche Aktion Öffentlichkeit für in Berlin lebende und arbeitende Künstlerinnen und Künstler.
- Aus dem Fonds Ausstellungsvergütungen für Bildende Künstlerinnen und Künstler (Fabik) stehen jährlich bis zu 400.000€ zur Verfügung für die Zahlung von Vergütungen für die Bereitstellung von Werken anläßlich temporärer Ausstellungen in den kommunalen Galerien der Berliner Bezirke.
- Im KiA-Programm stehen 2022 Fördermittel von 1.273.000 € und 2023 Fördermittel von 1.523.000 € zur Verfügung, um dezentrale Theaterangebote für Kinder und Jugendliche auszubauen und den Spielbetrieb bestehender Spielstätten im gesamten Stadtgebiet zu unterstützen.