FAQ Arbeitsstipendien Bildende Kunst - 2. Antragsformalia

  • Wann kann ich meinen Antrag einreichen?

    Die Bewerbungsfrist für das Arbeitsstipendium Bildende Kunst 2025 endete nach Verlängerung am 05. September 2024 um 11:00 Uhr.

  • Ich habe ein 30-seitiges Portfolio vorbereitet. Im Infoblatt steht, dass die Datei mit CV und Portfolio nur 10 Seiten lang sein darf. Kann ich es trotzdem mit 30 Seiten einreichen?

    Nein. CV/Portfolios mit einer Länge von mehr als 10 DIN A4 Seiten (inklusive aller Abbildungen) werden nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen formal ausgeschlossen.

  • Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

    Nein. Das Antragsformular muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden (inklusive Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens). Die Anlagen dürfen englischsprachig sein (CV mit Portfolio und ausführlicher Erläuterung des Arbeitsvorhabens).

  • Reicht es, wenn ich nur die Vorderseite meines Personalausweises einreiche?

    Bei deutschen Staatsbürger*innen müssen zwingend Vor- und Rückseite des Personalausweises eingereicht werden, da auf der Rückseite die aktuelle Meldeadresse steht.

  • Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich den Termin nicht einhalten kann, wenn ich am 03. September 2024 Probleme mit dem Internet habe. Was mache ich dann?

    Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis zum 03. September 2024 um 11:00 Uhr vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per E-Mail einzusenden, gibt es nicht.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer „Meldebestätigung“ und einer „Anmeldung“?

    Kein Unterschied. Wir meinen die Bestätigung des Bürgeramtes/Einwohnermeldeamtes, die Sie bei Einzug oder Umzug erhalten, wenn Sie sich neu anmelden oder ummelden. Wenn Sie einen (gültigen) Personalausweis oder Aufenthaltstitel besitzen, auf dem Ihre Meldeadresse steht, reicht es aus, wenn Sie dies einsenden. Sie benötigen dann keine separate Meldebestätigung.

  • Muss die Meldebestätigung „aktuell“ sein? Darf sie nicht älter sein als 1 Jahr?

    Nein. Das Datum ist nicht relevant. Sie kann auch älter sein als 1 Jahr.

  • Wie ist das mit der Gruppe/GbR gemeint? Ich möchte mein Vorhaben mit einem Performer/Grafiker umsetzen. Sind wir dann eine Gruppe?

    Als grobe Richtlinie: Wenn Sie jemanden beauftragen, bilden Sie keine Gruppe. Eine Gruppe sind Sie dann, wenn Sie künstlerisch gleichberechtigt zusammenarbeiten – z.B. als Künstler*innenduo. Eine Gruppe/GbR kann nur aus Bildenden Künstler*innen bestehen, da sich das Stipendium an Bildende Künstler*innen richtet. Wichtig ist auch, dass es sich um eine „festgefügte“ Gruppe handeln muss, die schon länger zusammenarbeitet. Wenn Sie sich für ein neues Projekt mit mehreren Personen neu zusammenschließen, gilt das beim Arbeitsstipendium nicht als „festgefügte Gruppe“.

  • Was muss ich alles einreichen?

    Das Infoblatt erläutert ausführlich, was Sie einreichen müssen, und in welchem Format bzw. welcher maximalen Dateigröße.

    Wir empfehlen, alles vorher nach den Angaben im Infoblatt vorzubereiten, bevor man den Online-Antrag in Angriff nimmt.

  • Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?
    • Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
    • Wechseln Sie den Browser.

    Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datentraffics länger dauern. Wir empfehlen unbedingt, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.

    Zu zusätzlichen technischen FAQs geht es auch hier:
    https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/artikel.85073.php

  • Was ist ein Portfolio?

    Im Portfolio (zu einer Datei zusammenzufassen mit dem CV auf max. 10 DIN A4 Seiten) können Sie sich als Künstler*in und z.B. repräsentative Projekte vorstellen. Das Portfolio sollte sich auf die letzten 3 Jahre konzentrieren. Sollten Sie aber auch ältere Informationen einbringen wollen, können Sie das selbstverständlich tun.

  • Ich habe gelesen, dass das die Datei „CV mit Portfolio“ nur 10 Seiten lang sein darf. Kann ich auf den einzelnen Seiten mehrere Bilder einfügen? Also mehr als ein Bild pro Seite?

    Ja.

  • Ich habe einen nicht-deutschen Ausweis. Auf der Rückseite steht nicht meine Berliner Meldeadresse. Was mache ich dann?

    Nicht-europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie, Passersatzkopie, Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes plus Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten) einreichen. Wenn Ihr Aufenthaltstitel als Passersatz gilt und Ihre Meldeadresse enthält, ist dieses Dokument ausreichend (bitte ggf. alle Seiten des Dokuments).
    Europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • Ich bin europäische*r Staatsbürger*in. Muss ich eine Aufenthaltserlaubnis einreichen?

    Nein. Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Ich habe erst in ein paar Wochen einen Termin für die Verlängerung bekommen. Was soll ich tun?

    Bitte senden Sie den aktuellen Titel plus Terminbestätigung ein.

  • Was ist eine GbR-Erklärung?

    Wenn sie als festgefügte Künstler*innengruppe arbeiten, haben Sie möglicherweise bereits einen GbR-Vertrag. Diesen reichen Sie dann bitte ein. Sollten Sie sich erst für den Antrag zu einer GbR zusammenschließen, muss in Portfolio und CV nachgewiesen werden, dass es sich hierbei um eine „festgefügte“ Gruppe handelt, die seit mindestens 2 Jahren überwiegend zusammen arbeitet. Dann laden Sie bitte auf der Stipendien-Webseite den Vordruck „GbR-Erklärung“ herunter, lassen ihn von allen Beteiligten unterzeichnen und laden ihn im Online-Antrag hoch.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt keine steuer- oder privatrechtlichen Fragen hierzu beantworten kann. Bitte konsultieren Sie ggf. hierzu Ihre*n Steuerberater*in oder das zuständige Finanzamt.

  • Ich habe Fragen zur (bzw. Probleme mit der) Online-Antragstellung.

    Haben Sie sich bereits die FAQs zum Online-Formular angeschaut?

    Sollten Sie dennoch Fragen zur Online-Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Ansprechpartner*in im Informationsblatt des Förderprogramms.