Bild: Senatskanzlei Berlin - Kulturelle Angelegenheiten
Die Durchführung der Förderung oblag der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten. Der Fördersatz betrug in der Regel 50% der Gesamtkosten und wurde nach Vorlage und Prüfung bezahlter Rechnungen erstattet. Die geförderten Projekte sollten außerdem einen Beitrag zu den Querschnittszielen der Strukturfondsförderung in Berlin, also zu Nachhaltigkeit, Integration und Chancengleichheit, leisten.
Gefördert wurden juristische Personen wie Vereine, Institutionen, Verbände sowie Unternehmen. Einzelpersonen waren von der Förderung ausgeschlossen.