Der Europäische Sozialfonds (ESF)
Bild: Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Seit 2008 fördert die Kulturverwaltung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Qualifizierungsprojekte im Kulturbereich. Ziel ist es zum Einen, Selbständigen und Freiberuflern in der Kreativwirtschaft, insbesondere auch Künstlerinnen und Künstlern, neues berufbezogenes (aber nicht künstlerisches) Wissen zu vermitteln. Zum anderen werden Projekte gefördert, die sich an junge Menschen wenden und die auf eine berufliche Tätigkeit im Kultur- und Kreativbereich vorbereiten. Die Unterstützung wird in der EU-Förderperiode 2014 – 2020 fortgesetzt.