FAQ Arbeitsstipendien Bildende Kunst - 1. Bewerbungsvoraussetzungen

  • Ich habe mich für das Jahr 2024 beworben. Kann ich mich jetzt wieder bewerben?

    Nein. Eine erneute Bewerbung ist dann erst wieder für das Stipendienjahr 2026 möglich.

  • Ich bin Spielfilmproduzentin. Kann ich mich bewerben?

    Nicht antragsberechtigt sind Designer*innen, Bühnenbildner*innen, Szenograf*innen, sowie Regisseur*innen, Drehbuchautor*innen und Kamerafrauen und –männer im Bereich von Dokumentarfilm und Spielfilm/Kinofilm. Bei Medienkunst muss ein Bezug zur Bildenden Kunst (überwiegende Präsentation der Arbeiten im Bereich von Ausstellungskontexten) aus dem Lebenslauf deutlich werden. Bei spartenübergreifend arbeitenden Künstler*innen muss der Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Bildenden Kunst liegen.
    Gefördert werden ausschließlich die im Informationsblatt benannten Untersparten: Arbeiten auf Papier/Zeichnung, Bildhauerei, künstlerischer Film/Video, Installation, interdisziplinäre Kunst, Klangkunst, Kunst im Stadtraum, Künstlerische Fotografie, Malerei, Medienkunst, Performance.

  • Ich mache experimentellen Kurzfilm und/oder 2-Kanal-Videoinstallation. Meine Arbeiten werden zumeist in Ausstellungskontexten gezeigt. Kann ich mich bewerben?

    Ja.

  • Kann ich mich mit demselben Arbeitsvorhaben bewerben wie vor zwei Jahren?

    Ja. Sie könnten dann evtl. die Beschreibung nochmals überarbeiten und das Arbeitsvorhaben gezielter formulieren.

  • Ich erhalte eine Projektförderung für ein Projekt in 2025. Kann ich mich bewerben?

    Ja. Projektförderungen sind mit Stipendien kombinierbar. Bitte informieren Sie sich beim Fördergeber der Projektförderung, ob auch von dessen Seite aus eine Kombinierbarkeit gegeben ist.

  • Ich erhalte ein Reisestipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für 2025. Kann ich mich trotzdem auch für das Arbeitsstipendium bewerben?

    Möglicherweise. Die Stipendien der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind miteinander kombinierbar bis zu einer kumulativen Summe von 24.000 €/Jahr. Wenn Sie ein Arbeitsstipendium i. H. v. 16.000 € zugesprochen bekämen, könnten Sie noch ein Reisestipendium i. H. v. maximal 8.000 € in Anspruch nehmen.

  • Wir möchten uns als Gruppe bewerben. Wir sind 3 Personen. Zwei davon sind aus Berlin weggezogen. Können wir uns bewerben?

    Nein. Bewerbungen sind möglich für Einzelkünstler*innen, festgefügte Künstler*innenduos und festgefügte Künstler*innengruppen. Bei festgefügten Gruppen muss die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten. Dies ist für alle Gruppenmitglieder durch die Einsendung einer Meldebestätigung oder von Vor- und Rückseite des Personalausweises nachzuweisen.
    Bei einer Gruppe von 2 Personen müssen beide in Berlin gemeldet sein.

  • Ich promoviere derzeit. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule immatrikuliert (auch mit dem Ziel der Promotion), können sich nicht bewerben.

  • Ich bin Professor*in an einer Hochschule. Kann ich mich bewerben?

    Nein.

  • Ich bin Student*in. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule immatrikuliert sind, können sich nicht bewerben. Sollte das Studium erst vor kurzer Zeit beendet worden sein, ist die Beendigung unaufgefordert zu belegen (bitte Bescheinigung an den CV anhängen).

  • Ich bin mit einem Studierendenvisum in Berlin. Kann ich mich bewerben?

    Nein.

  • Kann ich mich auch als Nicht-Berliner für das Stipendium bewerben?

    Nein, die Stipendien sind nur für Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben.

  • Ich bin Künstlerin / ein Künstler aus dem Ausland und möchte gern nach Berlin kommen. Kann ich mich für dieses Stipendium bewerben und es für meinen Aufenthalt in Berlin nutzen?

    Nein. Das Stipendium richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Berlin liegt. Dies muss mit dem Antrag nachgewiesen werden.
    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) lädt regelmäßig ausländische Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten nach Berlin ein. Nähere Informationen unter Berliner Künstlerprogramm (BKP).

  • Was sind (unter anderem) häufige formale Fehler, die zum Ausschluss des Antrags führen?
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens im Antragsformular englischsprachig
    • Keine Meldebescheinigung eingereicht (z.B. nur Vorderseite Personalausweis oder nur Pass, Meldeadresse nicht ersichtlich)
    • CV/Portfolio oder ausführliche Beschreibung Arbeitsvorhaben zu lang
    • Bei Gruppen: GbR-Vertrag oder -Erklärung fehlt

    Bitte beachten Sie das Informationsblatt für alle Detailfragen!

  • Welche Chancen hat mein Antrag?

    Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Gewährung eines Stipendiums von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Zentrale Faktoren sind hierbei die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, wie auch deren Qualität. Die Qualität eines Antrags wird durch eine unabhängige Jury beurteilt.

  • Ich benötige eine ausführliche Einzelberatung, da dies mein erster Antrag ist, und ich nicht sicher bin, wie er aussehen sollte. Gibt es so etwas in Berlin?

    Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung ist ein kostenloses Angebot für die Berliner Kulturszene und umfasst eine Website mit großer Förderdatenbank und Tipps zur Antragstellung, kostenlose persönliche Orientierungsberatung und Antragscheck sowie regelmäßige Infoveranstaltungen zu aktuellen Förderthemen. Das Team von Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung berät Kulturschaffende, Vereine und Institutionen aller Sparten zu Fragen von öffentlicher und privater Förderung und hilft bei der Suche nach möglichen Drittmitteln.

    Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung

  • Was unterscheidet ein Stipendium von einer Projektförderung?

    Ein Stipendium ist im Gegensatz zu einer Projektförderung eine personengebundene Förderung. Nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden. Eine Projektförderung hingegen muss mit Originalbelegen abgerechnet werden.

  • Ich erhalte ein anderes Stipendium für das selbe Jahr und/oder den selben Zeitraum. Kann ich mich bewerben?

    Bewerben können Sie sich grundsätzlich. Ob Sie das Stipendium auch annehmen dürfen, wenn es Ihnen von der Jury zugesprochen worden ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Erhalten Sie bereits ein Stipendium des Kunstfonds Bonn für 2025 (22.000 €)? Dann ist eine Förderung durch das Arbeitsstipendium nicht möglich.
    • Erhalten Sie ein anderes Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt? Eine Kombination des Arbeitsstipendiums mit dem Recherchestipendium Bildende Kunst der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Alle anderen Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Stipendien anderer Sparten und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar. Sie dürften also ein Arbeitsstipendium i. H. v. 16.000 € nur dann annehmen, wenn Sie von uns noch kein anderes Stipendium von mehr als 8.000 € erhalten haben.

    2. Erhalten sie eine Projektförderung? Projektförderung und das Arbeitsstipendium Bildende Kunst sind frei kombinierbar.

    3. Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Recherchestipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.