Service B

Service A-Z

B

  • Beanstandungsrecht

    Die/der Schulleiter*in kann Beschlüsse von schulischen Gremien beanstanden, die gegen a) Rechtsvorschriften b) Weisungen der Schulaufsichtsbehörde oder Schulbehörde oder c) allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstoßen.
    [ § 70 SchulG ]

  • Befristete und PKB-Verträge
    Der einschlägige Info-Brief
    • Sie haben Anspruch auf eine nachträgliche Bezahlung der Sommerferien, wenn Sie zwei komplette Schulhalbjahre ununterbrochen* (entweder 1. u. 2. Halbjahr desselben Schuljahres oder 2. Halbjahr des einen und 1. Halbjahr des folgenden Schuljahres) beschäftigt waren, Sie müssen die Bezahlung formlos bei der Personalstelle beantragen, der Anspruch verfällt nach 6 Monaten (Nachzahlungen).
    • Sofern das Arbeitsverhältnis am 1.12. besteht, haben Sie Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung.
    • Sie haben ggf. Anspruch auf Altersermäßigung.

    PR-Info Rechte von Beschäftigten mit befristeten bzw. PKB-Verträgen

    *) Als komplettes HJ zählt auch, wenn der Vertrag spät. 2 Wo. nach dem 1. Schultag des HJ / SJ beginnt. Eine Vertragsunterbrechung in den Winterferien ist unschädlich.
    [RdSchr. I Nr.27/ 1982, § 20 Abs. 2 – 4, TVL]

  • Beihilfe individuell (Beamte)

    Alle Änderungen des Beihilfesatzes müssen Sie innerhalb von 6 Monaten Ihrer Krankenkasse in schriftlicher Form mitteilen. Heben Sie den Nachweis über diese Mitteilung gut auf. Kommt Ihre Mitteilung bei der Krankenkasse nicht fristgerecht an, erhalten Sie einen komplett neuen Vertrag, wobei die Beitragshöhe auf der Grundlage Ihres aktuellen Alters/ Gesundheitszustandes ermittelt wird.
    Wann ändert sich der Beihilfesatz?
    a) Sie bekommen ein 2. Kind: 50 % auf 70 %.
    b) Eines Ihrer Kinder wird 25 Jahre alt und Sie haben jetzt nur noch ein kindergeldberechtigtes Kind: 70 % auf 50 %.
    c) Sie werden pensioniert: 50 % auf 70 %.

    [§ 199 (2) Versicherungsvertragsgesetz]

  • Beihilfe pauschal (Beamte)
    • Die pauschale Beihilfe muss beantragt werden, diese wird ab dem Ersten des Monats gezahlt, der auf die Antragstellung folgt.
    • Sie sollten d. Antrag so früh wie mögl. stellen, spät. einen Monat vor der Verbeamtung.
    • Die Beihilfezahlungen erfolgen monatlich als 50 %-iger Zuschuss zum KV-Beitrag.
    • Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist endgültig. Ein Wechsel zur individuellen Beihilfe ist nicht möglich.
    • Der pauschale Beihilfesatz bleibt bei 50 %, auch mit 2 Kindern o. nach der Pensionierung.
      Infos: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/pauschale-beihilfe/antrag/
      Achtung: neben Berlin gibt es die pauschale Beihilfe nur in Ham-
      burg, Bremen, Brandenburg und Thüringen. Wechseln Sie in ein anderes Bundesland, müssen Sie 100 % des KV-Beitrages zahlen.
      PR-Info Beihilfe ; Pensionierung
  • Beitreibungskostenpauschale

    Für jeden Monat, den der Arbeitgeber Ihnen zu wenig Gehalt zahlt, können Sie eine Beitreibungskostenpauschale von 40 € fordern (vgl. Geltendmachung)
    [§ 288 Abs. 5 BGB]

  • Belohnung und Geschenke

    Die Annahme von Gemeinschafts -geschenken der Eltern- oder Schülerschaft ist bis zu einem Wert von 50 EUR zulässig. Geschenke im Wert von über 30 € sind anzeigepflichtig (schriftl. Mitteilung an die Schulleitung).

    [VV zur AV über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken, Punkt 1f, 26.3.16]

  • Bereitschaftsstunden
  • Beschwerdemanagement

    Das Beschwerdemanagement ermöglicht schnelle und unbürokratische Problemlösungen.
    Kontakt: Herr Markus Hartmann Tel.: 90227- 6030

  • Betriebsarzt

    Herr Dr. med. Dietmar Borchert nimmt eine neutrale Position ein, hat also auch und vor allem die Interessen der Beschäftigten im Blick (im Gegensatz zur/m vom Arbeitgeber beauftragten Amtsärztin/-arzt).
    Kontakt zum Arbeitsmedizinischen Dienst

    Angebote:
  • Betriebspsychologin

    Angebot: Analyse d. Stressfaktoren, Strategien zur Stressvermeidung; Erstgespräch: 60 Minuten
    Kontakt

  • Beurlaubung (Beamte)
  • BGM-Pool

    Der BGM-Pool (Betriebliches Gesundheitsmanagement) besteht aus 24 Fachkräften aus den Fachrichtungen Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Medizin, Unternehmens-/Organisationsberatung, Sprachwissenschaft. Eine Übersicht zu allen Angeboten stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.
    Die Schule kann die Fachkräfte z.B. für Coaching, Seminare zu Stressbewältigungsstrategien, Supervision, Konfliktprävention u. kollegiale Fallberatung buchen.

  • Bildschirmarbeitsplatzbrille

    Bei Tätigkeiten an einem Bildschirmarbeitsplatz: Arbeitgeber muss betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung anbieten. Sie machen einen Termin mit der Betriebsärztin. Erweist sich dann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille als nötig, muss der Arbeitgeber eine Augenarztuntersuchung ermöglichen und die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille vollständig tragen (vgl. auch DGUV-1 250-008 „Sehhilfen am Arbeitsplatz“; BVerwG-Urteil v. 27.2.03, 2C 2.02; PR- Info Schulsekretär*innen).

    [§ 5, Anlage Teil 4 ArbMedVV]

  • Bildungsurlaub (=Bildungszeit)

    Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsverhältnis mind. 6 Monate besteht, haben Rechtsanspruch auf 5 Arbeitstage Bildungszeit pro Kalenderjahr. Im Vorgriff auf den Bildungsurlaub im folgenden Kalenderjahr kann eine Zusammenlegung auf 10 Tage erfolgen.
    Beamt*innen können für Bildungsmaßnahmen Sonderurlaub beantragen (12 Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren).
    Wofür? Teilnahme an staatlich anerkannten Bildungsveranstaltungen.
    PR-Info Rechtsaanspruch auf Bildungsurlaub

    [BiUrlG; SUrlVO § 4]

  • Bögertage (Unterrichtsfreie Tage für Lehrkräfte)
    2003 führte der damalige Bildungssenator Klaus Böger die Bögertage ein. Seitdem werden Lehrkräfte an zwei Unterrichtstagen pro Schuljahr unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Ein Tag kann individuell genommen werden. Antrag: Wir empfehlen, den Bögertag schriftlich bei der/dem Schulleiter*in zu beantragen. Wurde dem Freistellungswunsch aus dienstlichen Gründen nicht entsprochen, so kann er bis Ende des folgenden Schulhalbjahres nachgeholt werden. Lassen Sie sich die Ablehnung von Ihrer Schulleitung schriftlich geben!
    • Auch PKB-Kräfte haben Anspruch auf ein individuellen Bögertag pro Schuljahr (unabhängig von Vertretungsdauer und -umfang).

    [§ 2a AZVO]

  • Brennpunktschulen (ab BuT-Anteil von 80%)

    Lehrkräfte erhalten eine Brennpunktzulage.
    Erzieher*innen: Die Höhergruppierung in S 8b ist derzeit ausgesetzt.
    Eine Herabgruppierung erfolgt erst, wenn der BuT-Anteil drei Jahre in Folge den Wert von 80 % um mind. fünf Prozentpunkte unterschritten hat, d.h. auf 76 % gefallen ist.
    (BuT = Schüler*innen, die mit dem Programm Bildung und Teilhabe gefördert werden)

    [§ 78a BBesG]

Coaching, Datenschutz, Dienstbesprechungen, Dienst-E-Mail, Dienstfähigkeit (B), Dienstjahr (B), Dienstliche Beurteilung, Dienstreisen, Dienstreisekostenerstattung, Dienstreise Stornokosten, Dienstunfall, Dienstweg, Dienstzeitverlängerung, Eingruppierung, Einstellungsuntersuchung, Eintägige schulische Veranstaltung, Elternzeit, Ermäßigungsstunden, Erwerbsminderung
Fahrlässigkeit, Ferienarbeitstage, Ferienregelung, Firmenticket, Förderzentren, Formulare, Fortbildungen, Frauenförderplan, Frauenvertretung, Funktionsstellen, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung (GBU), Geltendmachung, Gesamtkonferenz, , Geschäftsverteilungsplan, Geschenke, Gesundmelden, Gewaltvorfälle, Gewaltprävention, Gewerkschaften, Grundgehalt (B)
Haftung gegenüber Dritten, Hamburger Modell, Hauptstadtzulage, Hinausschieben des Ruhestandes, Hitzefrei, Höhergruppierung, Impfung, Inklusion, IT-Nutzungsordnung, Jahresgespräch, Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), Jubiläumszuwendung
Klassenfahrten, Klassenleitertätigkeit, Kollegiale, Fallberatung, Konferenzteilnahme, Kostenerstattung, Krankengeldzuschuss, Krankheit des Kindes, Krankheit im Urlaub / in den Ferien, Krankenversicherung, Krankmeldung, Krisenteam,, Kündigungsfrist, Landesverwaltungsamt, Leiterbenutzung, Lohnfortzahlung bei Krankheit (AN)
Masernimpfschutz, Medikamentengabe, Mehrarbeit, Mentor*innen, Mindesturlaub, Minusstunden, mittelbare pädagogische Arbeit, Nachzahlungen, Nebentätigkeit, Notfallordner
Pädagogische Verantwortung, Pausen, Pension, Pension und Rente, Pensionierung, Personalakte, Personalstelle, Personalversammlung, Pflege von Angehörigen, PKB – Personalkostenbudgetierung, Praktikum, Prämien und Zulagen, Präsenzzeiten, Präventionsgespräch, PU – Pädagogische Unterrichtshilfen, Psychologische Beratung
Raumtemperatur, Reha- Maßnahmen, Remonstration (Beamte), Rente, Rentenanspruch Beamte, Rente VBL, Ruhegehaltfähige Dienstbezüge, Ruhegehaltssatz, Ruhezeiten, Rückforderungen, Sabbatical, Samstagsarbeit, Samstag schulfrei
Schadenersatzanspruch, Schülerfahrten, Schulrecht, Schulsekretär*innen, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, SIBUZ, Sonderurlaub, Sonn- und Feiertage, Springstunden, Stillen während der Arbeitszeit, Stressbewältigung, Stufenvorweggewährung (außer LK), Stufenlaufzeitverkürzung (außer LK), Stundenaufstockung, Supervision, Teildienstfähigkeit resp. begrenzte Dienstfähigkeit (B), Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitkonzept der Schule
Überlastungsanzeige, Überstunden (außer Lehrkräfte, z.B. Erzieher*innen), Umsetzungen (pädagogisches Personal), Umzug, Unfallanzeige, Unfallkasse Berlin, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Urlaubsübertragung
VBL, Verbeamtung, Verfügungsstunden, Verletzungen, Versetzung in ein anderes Bundesland, Vorübergehende Erhöhung der Pension, Weihnachtsgeld, Weisungsrecht, Weiterbildung (berufsbegleitend), Werktag, Widerspruch, Wunschvorsorge, Zurückbehaltungsrecht, Zulage bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit, Zuverdienst für Pensionäre, Zu guter Letzt