Service F, G

Service A-Z

Von A wie Altersermäßigung bis Z wie Zuverdienst

F, G

  • Fahrlässigkeit

    Eine Haftung tritt nur bei grober Fahrlässigkeit ein. Grob fahrlässig handelt, wer das nicht beachtet, was im vorliegenden Fall jedem hätte einleuchten müssen.

  • Ferienarbeitstage

    Die Höchstgrenze von 12 Ferienarbeitstagen für das nichtpädagogische Personal (z.B. Schulsekretär*innen) ist entfallen. Informationen zur Berechnung der Vor- und Nacharbeitszeit kann per E-Mail beim PR Spandau angefordert werden.

    [Rundschreib. IV Nr. 38/2016]

  • Ferienregelung

    Ferien sind unterrichtsfreie Zeit. Für Lehrkräfte gilt der Urlaubsanspruch als durch die Ferien abgegolten.

    Umfang der Abordnung bei abgeordneten Lehrkräften:
    • weniger und bis zu 50 % der Pflichtstundenzahl: Verbleib in der Ferienregelung
    • mehr als 50 % der Pflichtstundenzahl: Urlaubsanspruch von 6 Wochen, in einem Teil der darüber hinausgehenden Ferienzeiten kann man zur Arbeitsleistung herangezogen werden, (Bsp.: Abordnung mit 60 % der Pflichtstundenzahl / Gesamtdauer der Ferien pro Jahr: 12 Wochen -> in max. 3,6 Ferienwochen kann die Arbeitsleistung verlangt werden)

    [§ 44 TVL; § 7 Erholungsurlaubsverordnung].

  • Firmenticket
    • Beschäftigte bis E13/A13: Firmenticket ist in der Hauptstadtstadtzulage enthalten.
    • Beschäftigte ab E14/A14 erhalten keine Hauptstadtzulage und können daher das Firmenticket beantragen.
    • Ersparnis: 23 € / Monat, die Jahreskarte AB kostet dann z.B. statt 728 € nur 452 €.
    • Aber: Zuschuss wird auf Entfernungspauschale bei der Steuererklärung angerechnet.
    • Konditionen: nicht übertragbar, Mitnahme v. Hund, Kinderwagen o. Rollstuhl, Mitnahme einer Person unter 14 Jahre: Sa, So, Feiertage; Mo – Fr ab 20:00 Uhr.
    • Antrag:
      a) über das Online-Portal der BVG: https://photoupload.bvg.de/firmenlogin Firmenticketvereinbarung: 30580057; Passwort: BVG-Fit380057. Es muss ein Lichtbild hochgeladen werden.
      b) Abgabe des ausgefüllten Bestellscheines mit Lichtbild in einem Abonnement-Shop der BVG.
    • Antragsberechtigte: unbefristet Beschäftigte / für mind. 12 Monate befristet Beschäftigte.
    • Kündigung an: Firmenticket@senbjf.berlin.de senden; Angabe von Kündigungsgrund; Personal-Nr.; Vertragsnummer; Datum, zu dem Sie kündigen möchten. Die Senatsverwaltung leitet die Kündigung zur BVG weiter. Achtung: kündigt man z.B. 3 Monate vor Vertragsende, muss man für die bisher genutzten 9 Monate die Differenz zwischen Schalterpreis für eine Monatskarte und monatlichem Preis des Firmentickets nachzahlen, + 2,50 € Bearbeitungsgebühr.
  • Förderzentren

    Die Arbeitszeit der Beschäftigten, auch des Verwaltungspersonals, an Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Autismus, Geistige Ent-wicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Hören und Sehen beträgt 38,5 Stunden.
    Dies gilt nicht für Lehrkräfte (einschl. PU).
    [§ 6 (1) b) dd) TVL; Arbeitsmaterial zu § 6 TVL, S. 27,28]

  • Formulare
    Die aktuellen Varianten findet man auf der Seite der Spandauer Schulaufsicht unter Formulare und auch auf der Seite für Schulentwicklung Mitte Hinweis: Die Vordrucke vom Landesverwaltungsamt sind für Beschäftigte an Schulen generell nicht gültig.

    Siehe auch: Anträge ; Dienstweg

  • Fortbildungen
    • Für Dienstkräfte, die nicht Lehrkräfte gem. § 67 (1) Schulgesetz sind, finden Fortbildungen innerhalb der Arbeitszeit statt.
    • Zeitl. Lage: Mo – Fr: 9 – 18 Uhr; Sa: 9 – 13 Uhr (reguläre Arbeitszeit)
    • Dauern Fortbildungen ausnahmsweise bis 20 Uhr, so wird mit der Schulleitung individuell ein späterer Dienstbeginn vereinbart.

    [DV Qualifizierung v. 29.03.12; FBLVO vom 23.12.2021]

  • Frauenförderplan

    Der aktuelle Frauenförderplan ist von 2017 bis 2023 gültig. In Punkt 5 des FFPL werden z.B. Maßnahmen zur Entlastung Teilzeitbeschäftigter, Arbeitszeitregelungen für Beschäftigte mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen festgelegt bzw. empfohlen.

  • Frauenvertretung

    Die Frauenvertreterin Ilona Müller achtet auf die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Frauenförderplans und berät Sie gern:
    ilona.mueller@senbjf.berlin.de ; 90279-3329

  • Funktionsstellen
    Stellenausschreibungen werden auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes im sog. Karriereportal veröffentlicht.
    • Rechtl. Grundlage: VV Zuordnung 2018 u. Arbeits-Anweisg. z. Besetzg. v. Funktionsstellen (v. 1.10.18).
      Kommissarisch zu besetzende Funktionen müssen schulintern veröffentlicht werden.
      (vgl. PR-Info-Reihe Schulkarriere I bis IV)

    [FFPL 2017 – 2023, S.34]

  • Fürsorgepflicht de Arbeitgebers

    Die Fürsorgepflicht ist gesetzlich nicht konkret festgelegt. Sie leitet sich aus der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Pflicht des Arbeitgebers zur Berücksichtigung der Rechte u. Interessen der Arbeitnehmer*innen ab.

    [§ 241 (2) BGB]

  • Gefährdungsbeurteilung (GBU)
    • …muss von der/dem Schulleiter*in durchgeführt werden.
    • Werden Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz festgestellt, müssen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz festgelegt werden.
    • GBU muss regelmäßig aktualisiert werden.
  • Geltendmachung

    Wenn die Personalstelle Sie z.B. in eine zu niedrige Entgeltgruppe oder Erfahrungsstufe eingruppiert hat oder Sie nur eine Abschlagszahlung auf Ihren Lohn erhalten, sollten Sie Ihre Ansprüche auf Zahlung des höheren Entgelts geltend machen und die Zahlung einer Beitreibungskostenpauschale fordern. Musterformulare können Sie per Email bei uns anfordern.
    (vgl. Ausschlussfrist ; Nachzahlungen)

  • Gesamtkonferenz
    • entscheidet mit einfacher Mehrheit u.a. über: Grundsätze der Aufsicht, der Vertretung, der Stundenplangestaltung, des Einsatzes der Lehrkräfte, der Verfügungsstunden, der Verteilung der Anrechnungsstunden, der besonderen Fomen der Arbeitszeitregelungen,
    • kann auch auf Wunsch des Kollegiums einberufen werden (auf Antrag von mind. 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder).
    • Gäste können an der Gesamtkonferenz teilnehmen, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dem zustimmen.
    • Die Gesamtkonferenz ist beschlussfähig, wenn mind. 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
    • Stimmberechtigte Mitglieder: alle Lehrkräfte, die mind. 6 Stunden/Woche selbstständig unterrichten, sonst. pädagogisches Personal.
    • Mitglieder mit beratender Stimme: Lehrkräfte mit weniger als 6 Unterrichtsstunden/Woche, je 2 Vertreter*innen der Gesamteltern- & ggf. Gesamtschülervertretung, Lehrkräfte für Religions- & Weltanschauungsunterricht.
    • Wenn die Gk während der Präsenztage stattfindet, müssen die Vertreter*innen der Gesamteltern- & ggf. Gesamtschülervertretung schon vor den Ferien eingeladen worden sein.
    • Allen Mitgliedern der Gk ist Gelegenheit zu geben, die Sitzungsprotokolle der Gk einzusehen.

    PR-Info Rechte der Gesamtkonferenz ; PR-Vorschlag Mustergeschäftsordnung Gk
    PR-Info Gk – Mitgestaltungsmöglichkeiten
    [§ 79 (3) Pkt. 9 SchulG; § 116 (1), (2), (3) SchulG; §§ 82, 122 SchulG]

  • Geschäftsordnung für Gesamtkonferenzen
    Seit 01.08.22 gibt es eine Mustergeschäftsordnung (MGO) für die schulischen Gremien nach dem Schulgesetz, diese enthält u.a. folgende Regelungen:
    1. Einladung mit vorläufiger Tagesordnung: erfolgt spät. 7 Tage vor der Gesamtkonferenz.
    2. Beschluss der Tagesordnung durch das Gremium: Die/Der Schulleiter*in schlägt die Tagesordnung vor. Der Vorschlag muss alle TOP enthalten, die bis zur Einberufung der Gesamtkonferenz schrftl. eingereicht wurden. Nach Einberufung, aber vor Beginn der Sitzung eingegangene TOP müssen aufgenommen werden, wenn dies das Gremium mehrheitlich beschließt
    3. Die Aufnahme eines Antrags kann von der Schullei-
      tung beanstandet werden, wenn sie die Absicht hat, den aus dem Antrag resultierenden Beschluss zu beanstanden (Beanstandungsrecht).
    4. Zu Beginn der Sitzung erfolgt der Beschluss der endgültigen Tagesordnung.
    5. Abstimmungen: Über Anträge wird offen abgestimmt. Auf Antrag von ¼ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss geheim abgestimmt werden.

    Unabhängig von der Muster-GO der SenBJF kann sich jede Gesamtkonferenz eine eigene Geschäftsordnung geben. Dabei können auch einzelne Punkte der MGO nicht übernommen werden. Einen Vorschlag des PR für eine Gk-Geschäftsordnung können Sie von unserer Homepage herunterladen.

    [§§ 70, 116 (7) SchulG]

  • Geschäftsverteilungsplan

    Im Geschäftsverteilungsplan werden alle Funktionsstellen, Funktionen und weitere besondere Aufgaben sowie die damit betrauten Personen dokumentiert.
    In den Geschäftsverteilungsplan Ihrer Schule können Sie Einsicht nehmen (liegt im Kollegiumszimmer oder im Sekretariat).
    Der Geschäftsverteilungsplan sowie alle seine Aktualisierungen müssen auf der Gesamtkonferenz vorgestellt werden.

    [VV Zuordnung. Punkt 2, Absatz 5]

  • Geschenke
  • Gesundmelden

    Bitte stets im Sekretariat gesundmelden. Endet die Krankheit vor bzw. in den Ferien/Urlaub, so muss man sich unbedingt gesund melden: per Mail an seine/n Personalsachbearbeiter*in, TIPP: die Gruppenleiterin Fr. Rücker in cc setzen: antje.ruecker@senbjf.berlin.de

    [VV Schule Nr. 2/2010]

  • Gewaltvorfälle
    Schulleitung ist verpflichtet:
  • Gewaltprävention

    Die Unfallkasse Berlin bietet bei krisenhaftem Schüler*innenverhalten zur Prävention schwerer Gewalt an Schulen ein Beratungstelefon an: 030 / 61 00 62 Es ist tägl. von 0-24 Uhr erreichbar. Siehe auch: BGM-Pool

  • Gewerkschaften

    Beschäftigte haben das Recht auf Bildung von Gewerkschaften und entsprechenden Betriebs-/Schulgruppen.

    [Art. 9 (3) GG]

  • Grundgehalt (B)

    Als Grundgehalt bezeichnet man die Besoldung entsprechend d. Besoldungsgruppe u. d. Erfahrungsstufe (z.B. A 13 / Stufe 7). Zulagen o. Zuschläge zählen nicht zum Grundgehalt.

Haftung gegenüber Dritten, Hamburger Modell, Hauptstadtzulage, Hinausschieben des Ruhestandes, Hitzefrei, Höhergruppierung, Impfung, Inklusion, IT-Nutzungsordnung, Jahresgespräch, Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), Jubiläumszuwendung
Klassenfahrten, Klassenleitertätigkeit, Kollegiale, Fallberatung, Konferenzteilnahme, Kostenerstattung, Krankengeldzuschuss, Krankheit des Kindes, Krankheit im Urlaub / in den Ferien, Krankenversicherung, Krankmeldung, Krisenteam,, Kündigungsfrist, Landesverwaltungsamt, Leiterbenutzung, Lohnfortzahlung bei Krankheit (AN)
Masernimpfschutz, Medikamentengabe, Mehrarbeit, Mentor*innen, Mindesturlaub, Minusstunden, mittelbare pädagogische Arbeit, Nachzahlungen, Nebentätigkeit, Notfallordner(gehe zu M, N)
Pädagogische Verantwortung, Pausen, Pension, Pension und Rente, Pensionierung, Personalakte, Personalstelle, Personalversammlung, Pflege von Angehörigen, PKB – Personalkostenbudgetierung, Praktikum, Prämien und Zulagen, Präsenzzeiten, Präventionsgespräch, PU – Pädagogische Unterrichtshilfen, Psychologische Beratung
Raumtemperatur, Reha- Maßnahmen, Remonstration (Beamte), Rente, Rentenanspruch Beamte, Rente VBL, Ruhegehaltfähige Dienstbezüge, Ruhegehaltssatz, Ruhezeiten, Rückforderungen, Sabbatical, Samstagsarbeit, Samstag schulfrei
Schadenersatzanspruch, Schülerfahrten, Schulrecht, Schulsekretär*innen, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, SIBUZ, Sonderurlaub, Sonn- und Feiertage, Springstunden, Stillen während der Arbeitszeit, Stressbewältigung, Stufenvorweggewährung (außer LK), Stufenlaufzeitverkürzung (außer LK), Stundenaufstockung, Supervision, Teildienstfähigkeit resp. begrenzte Dienstfähigkeit (B), Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitkonzept der Schule
Überlastungsanzeige, Überstunden (außer Lehrkräfte, z.B. Erzieher*innen), Umsetzungen (pädagogisches Personal), Umzug, Unfallanzeige, Unfallkasse Berlin, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Urlaubsübertragung
VBL, Verbeamtung, Verfügungsstunden, Verletzungen, Versetzung in ein anderes Bundesland, Vorübergehende Erhöhung der Pension, Weihnachtsgeld, Weisungsrecht, Weiterbildung (berufsbegleitend), Werktag, Widerspruch, Wunschvorsorge, Zurückbehaltungsrecht, Zulage bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit, Zuverdienst für Pensionäre, Zu guter Letzt