Zur Wiedereinführung der Verbeamtung von Lehrkräften hat das Abgeordnetenhaus das dafür erforderliche Artikelgesetzes des Senats am 09. Februar beschlossen. Nach Maßgabe dieser rechtlichen Regelung wurde ab Februar eine digitale Plattform freigeschaltet, auf der diejenigen Bestandskolleg*innen eine Verbeamtung beantragen können, die die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen.
Auf der Berlin-Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind weitere Informationen zum digitalen Antragsverfahren zu finden. Auch die wesentlichen Inhalte des Artikelgesetzes und weitere Fragen zur individuellen Entscheidung werden in einer FAQ-Übersicht dargestellt.
Inzwischen hat der Gesamtpersonalrat mit der Senatsverwaltung eine Vereinbarung getroffen, dass die örtlichen Personalräte in einem beschleunigten Beteiligungsverfahren von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen können. In diesem Zusammenhang wurde auch der Personalrat Spandau über die Reihenfolge der beantragten und bis Ende 2026 geplanten Verbeamtungen informiert.