Verbeamtung der Bestandslehrkräfte

GEW: FAIRbeamtung

Wiedereinführung der Verbeamtung von Lehrer*innen in Berlin

Zur Wiedereinführung der Verbeamtung von Lehrkräften hat das Abgeordnetenhaus das dafür erforderliche Artikelgesetzes des Senats am 09. Februar beschlossen. Nach Maßgabe dieser rechtlichen Regelung wurde ab Februar eine digitale Plattform freigeschaltet, auf der diejenigen Bestandskolleg*innen eine Verbeamtung beantragen können, die die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen.

Auf der Berlin-Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind weitere Informationen zum digitalen Antragsverfahren zu finden. Auch die wesentlichen Inhalte des Artikelgesetzes und weitere Fragen zur individuellen Entscheidung werden in einer FAQ-Übersicht dargestellt.

Inzwischen hat der Gesamtpersonalrat mit der Senatsverwaltung eine Vereinbarung getroffen, dass die örtlichen Personalräte in einem beschleunigten Beteiligungsverfahren von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen können. In diesem Zusammenhang wurde auch der Personalrat Spandau über die Reihenfolge der beantragten und bis Ende 2026 geplanten Verbeamtungen informiert.

Das Abgeordnetenhaus hat Kompensationsmaßnahmen für die Kolleg*innen beschlossen, die sich nicht verbeamten lassen wollen oder für die eine Verbeamtung nicht in Frage kommt. Kern dieses Ausgleichs soll in der Regel eine monatliche Zulage in Höhe von 300,- € sein(vgl. Senatsseite).
Inzwischen hat die Senatorin, Frau Günther-Wünsch, die Ausführungen der Senatsverwaltung zum Nachteilsausgleich konkretisiert. Die wesentlichen Aussagen lesen Sie in der hier zu findenden Presseerklärung vom 04.09.2023.
Eine Stellungnahme der GEW-Berlin zu den Plänen der Senatsverwaltung wurde am Tag nach der Presseerklärung vom 04.09. veröffentlicht.
Die Personalräte des Bereichs der Senatsverwaltung unter Führung des GPR haben zu “Fragen des Nachteilsausgleichs” am 26.09.2023 von 12:00 bis 14:00 Uhr in der Max-Schmeling-Halle eine Teilpersonalversammlung durchgeführt. Die Forderungen der Teilnehmenden können Sie in der Resolution nachlesen. Diese Forderungen wurden von der Senatsverwaltung als nicht erfüllbar deklariert.

Die weiteren Positionen der GEW Berlin können auf der Homepage eingesehen werden. Auch zum Für und Wider der Verbeamtung und zu Fragen eines Nachteilsausgleichs sind relevante Sachverhalte von der GEW-Berlin auf der Homepage zusammengestellt worden. Ein umfassendes Glossar zum Beamt*innen-ABC finden Sie auch auf der Homepage der Gewerkschaft.

Beamten-ABC des GPR

Beamt*innen-ABC

Der Gesamtpersonalrat Berlin stellt hier ein umfangreiches Glossar über Alles zur Verfügung, was zum Beamtenrecht relevant ist. Weitere Informationen

Angestellt oder verbeamtet

Broschüre der GEW Berlin

In der Broschüre der GEW werden relevante Fragen zur Entscheidung, sich verbeamten zu lassen, besprochen. Weitere Informationen