Service C, D, E

Service A-Z

Von A wie Altersermäßigung bis Z wie Zuverdienst

C, D, E

  • Coaching
    Vertraulich oder individuell, z.B. zu Problemen im Umgang mit Schüler*innen, Auftreten gegenüber Eltern, Konflikten, Burnout-Prävention. Wo?

    [BGM; SIBUZ, Infobrief Nr. 1, April 2019]

  • Datenschutz

    Schulleitungen müssen die Erhebung von personenbezogenen Daten auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränken. Sie dürfen die Daten nur so lange speichern, wie sie sie für die Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben benötigen. Die Statistik zu den Krankheitstagen der Beschäftigten wird z. B. benötigt, um nach 6 Wochen Krankheit pro Kalenderjahr das gesetzlich vorgeschriebene Präventionsgespräch durchzuführen. Nach Ablauf des Kalenderjahres muss die Statistik gelöscht werden.
    Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Torsten Mielke wenden: datenschutz@sima.schule.berlin.de /

    Homepage: https://www.egovschool-berlin.de/

    [Art. 5 DGVO; § 26 Bundesdatenschutzgesetz]

  • Dienstbesprechungen
    • kein beschlussfähiges Gremium
    • immer auf einen aktuellenAnlass bezogen
    • dürfen nicht als regelmäßig wiederkehrender Termin in die Schuljahresplanung aufgenommen werden.

    [Christian Blume (Leiter d. Abt I SenBJF) im Vorstandsgespräch mit dem Gesamtpersonalrat v. 24.4.18]

  • Dienst-Email

    Während folgender Ruhezeiten müssen Sie gem. Arbeitszeitgesetz keine Dienst-Email lesen bzw. beantworten: an Sonntagen; an Feiertagen; 11 Stunden vor Ihrem Unterrichtsbeginn (Bsp.: Beginn 8 Uhr -> nach 21 Uhr). Darüber hinaus sollten Sie die Zeiten für die digitale Kommunikation in einem Gesamtkonferenz
    eingrenzen.
    Gemäß der Rahmendienstvereinbarung zum landesweiten Einsatz „mobiler Endgeräte“, „mobiler Dienste“ vom 6.Mai 2009 dürfen keine privaten Endgeräte, wie Smartphones, PC, Tablets etc. verwendet werden, es sei denn, Sie haben dazu Ihre schriftliche Einwilligung gegeben.
    [§§ 5,9 ArbZG]

  • Dienstfähigkeit (B)

    Können die Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht erfüllt werden, erfolgt eine amtsärztliche Überprüfung der Dienstfähigkeit.
    Ergebnis: Feststellung der Dienstfähigkeit oder Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit oder Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit (= Teil-Dienstfähigkeit).
    PR-Info Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
    [§ 26 BeamtStG]

  • Dienstjahr (B)
    • Ein SJ in Vollzeit zählt als ein Dienstjahr.
    • Ein SJ mit 50 % Teilzeit zählt als ½ Dienstjahr.
    • Für das Studium werden pauschal 3 Dienstjahre angerechnet (außer bei einem Studium in der DDR).
    • Die Jahre im Vorbereitungsdienst zählen ebenfalls als Dienstjahre.
  • Dienstliche Beurteilung
    • wird durch Schulleitung erstellt
    • Regelbeurteilung: alle 5 Jahre
    • ab dem 50. Lebensjahr nur im Einvernehmen zwischen Lehrkraft und Schulleitung
    • der Personalrat achtet auf formale Korrektheit, kann aber in den Beurteilungsspielraum der Dienstbehörde nicht eindringen
    • Vor Fertigstellung der dienstlichen Beurteilung erhalten Sie einen Entwurf derselben. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen! Anschließend werden von Ihnen gewünschte Änderungen eingearbeitet oder es wird Ihre Stellungnahme beigelegt. Erst danach erfolgt die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen (Frauenvertretung, Personalrat, ggf. Schwerbehindertenvertretung).
      AV LB vom 10.04.2021
  • Dienstreisen

    Dazu zählen gem. AV Veranstaltg. v. 17.1.23 Tagesfahrten (z.B. Wandertage) u. Schülerfahrten

  • Dienstreisekostenerstattung
  • Dienstreise / Stornokosten

    Der Dienstherr muss den Beschäftigten die Auslagen für die Vorbereitung einer Dienstreise / Schülerfahrt erstatten, wenn die Reise aus einem Grund ausfällt, den die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat.
    Ansprechpartnerin in der Senatsschulverwaltung: Frau Ivonne Schlachheid (Tel.: 90227-5099).
    Info-Brief des PR Spandau Dienstreisekostenerstattung bei Schülerfahrten
    [§10 (2) Bundesreisekost.ges. (gem. §77 LBG bzw. §23 Abs.4 TVL)]

  • Dienstunfall
  • Dienstweg (Post / für Anträge)

    Über Schulsekretariat (auf einer Kopie den Eingang mit Datumsstempel bestätigen lassen), an Schulleitung, an Schulaufsicht und/oder Personalstelle.

  • Dienstzeitverlängerung
  • Eingruppierung Grundschullehrkräfte
    • Lehrkräfte, die ihr Referendariat nach dem 29.7.2014 begonnen und erfolgreich abgeschlossen haben: Bezahlung nach E13.
    • Lehrkräfte, die ihr Referendariat vor dem 29.7.14 begonnen haben (L1WF) u. mindestens 4 Jahre im Berliner Schuldienst tätig sind, werden auf Antrag ab 1.8.19 in E13 / A13 höhergruppiert.
    Auf folgender Internetseite finden Sie alle Informationen und Formulare / Anträge: https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/anerkennung-der-befaehigung-fuer-den-laufbahnzweig-der-lehrkraft-mit-dem-lehramt-an-grundschulen-nach-8a-bildungslaufbahnverordnung-blvo/
    • Die A13 gilt sofort als Grundlage für Pension
      (Quelle: Schreiben v. T. Duveneck v. 19.12.18 an HPR, Frage 13)
    • Mit dem Antrag auf A13 / E13 verpflichten sich die
      Lehrkräfte dazu, in den nächsten drei Jahren 30
      Fortbildungsstunden in Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder Heterogenität zu absolvieren.
    • Lehrkräfte, die vorher in Pension gehen, müssen die Fortbildungsstunden nur anteilig absolvieren, z.B. bei Pensionseintritt am 1.8.21: 20 Stunden.

    Können die 30 Fortbildungsstunden wegen Krankheit oder fehlender Fortbildungsangebote nicht in 3 Jahren abgeleistet werden, so kann der 3-Jahres-Zeitraum in Absprache mit der Schulleitung verlängert werden.

    [PR-Info „Drohende Herabgruppierung bei Nichterfüllung der Fortbildungsverpflichtung nach Laufbahnzweig-wechsel L1WF (E11/A12) – LK an GS (E13/A13)“; LBesG, BLVO]

  • Einstellungsuntersuchung

    Fragen sowie angeforderte ärztliche Unterlagen müssen sich konkret auf die Arbeitstätigkeit beziehen. Weitere Fragen bzw. Unterlagen müssen sie nicht beantworten bzw. mitbringen. Die Einstellungsuntersuchung wird von der ZMGA (zentrale medizinische Gutachtenstelle) durchgeführt. Man kann auch zu einer/m Ärztin/Arzt seiner Wahl gehen, muss dann aber ggf. die Kosten tragen.

  • Eintägige schulische Veranstaltungen

    Dazu zählen: Projekttage, Exkursionen, Wan-dertage und Ausflüge
    Dienstreisekostenerstattung
    Die Kostenerstattung erfolgt auch dann, wenn man bei der Hauptstadtzulage den Firmenticketzuschuss abgewählt hat!

    [Pkt 2.1 (1) der AV Veranstaltg. v. 17.1.23]

  • Elternzeit

    Ausklammerung der Sommerferien (ganz oder teilweise): Personalstelle verlangt eine schriftliche Begründung -> dann wird es aber ggf. genehmigt!
    (vgl. Urlaub während Mutterschutz / Elternzeit)
    Zeitraum: eine Verlängerung des beantragten Zeitraumes wird eher genehmigt als eine vorzeitige Beendigung -> man sollte die Elternzeit nur solange beantragen, wie man sie auf jeden Fall nehmen will und dann ggf. die Verlängerung beantragen.
    [Gespräch des öPR mit Personalstelle am 18.12.19]
    Elternzeit im Teilzeitmodell:
    Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu einem Beschäftigungsumfang von 75 % zulässig. Wird während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit vereinbart, gilt diese nur für die Dauer der Elternzeit. Danach gilt automatisch wieder der Beschäftigungsumfang, der vor der Elternzeit bestan-den hat.
    Der Antrag auf Elternzeit im Teilzeitmodell wird bei der Personalstelle eingereicht, es genügt eine formlose Mitteilung, z.B. per Mail. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung der Personalstelle. Für die Beantragung gilt vor dem 3. Geburtstag des Kindes folgende Frist: mindestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeit.
    Vorteile der Elternzeit im Teilzeitmodell: Sie sind offiziell noch in Elternzeit und dadurch vor Umsetzung geschützt und müssen keine Mehrarbeit leisten. PR-Info Elternzeit im Teilzeitmodell

    [§ 15 BEEG; FFPL 2017-2023, Pkt.5; DV Umsetzungen, Pkt. 4]

  • Ermäßigungsstunden

    Die Ermäßigungsstunden sind immer personenbezogen.
    Bsp.: Ermäßigungsstunden bei GdB* ≥ 50 oder für Altersermäßigung
    Anrechnungsstunden erhält dagegen die ganze Schule. Über ihre Verteilung entscheidet die Gesamtkonferenz.
    *) Grad d. Behinderung

  • Erwerbsminderung
    Volle Erwerbsminderung Eine Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag erwerbstätig sein können.
    • Sie haben ggf. Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
    • Die Rente wegen Erwerbsminderung ist immer befristet (max. auf 3 Jahre).
    • Ihr Arbeitsverhältnis ruht.
      [§ 33 (2) TVL]

    Teilerwerbsminderung
    Wenn Sie Rente wg. Erwerbsminderung beantragen möchten, vereinbaren Sie zunächst einen Beratungstermin bei d. Rentenversicherung u./o. beim Sozialverband VdK (berät Menschen mit Behinderung o. dauerhafter Gesundheitseinschränkung). Dann stellen Sie einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger.
    Der Sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers stellt fest, wie viele Stunden Sie pro Tag noch erwerbstätig sein können.
    Eine Teilerwerbsminderung liegt vor, wenn Sie mind. 3, aber weniger als 6 Stunden pro Tag erwerbstätig sein können.

Fahrlässigkeit, Ferienarbeitstage, Ferienregelung, Firmenticket, Förderzentren, Formulare, Fortbildungen, Frauenförderplan, Frauenvertretung, Funktionsstellen, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung (GBU), Geltendmachung, Gesamtkonferenz, , Geschäftsverteilungsplan, Geschenke, Gesundmelden, Gewaltvorfälle, Gewaltprävention, Gewerkschaften, Grundgehalt (B)
Haftung gegenüber Dritten, Hamburger Modell, Hauptstadtzulage, Hinausschieben des Ruhestandes, Hitzefrei, Höhergruppierung, Impfung, Inklusion, IT-Nutzungsordnung, Jahresgespräch, Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), Jubiläumszuwendung
Klassenfahrten, Klassenleitertätigkeit, Kollegiale, Fallberatung, Konferenzteilnahme, Kostenerstattung, Krankengeldzuschuss, Krankheit des Kindes, Krankheit im Urlaub / in den Ferien, Krankenversicherung, Krankmeldung, Krisenteam,, Kündigungsfrist, Landesverwaltungsamt, Leiterbenutzung, Lohnfortzahlung bei Krankheit (AN)
Masernimpfschutz, Medikamentengabe, Mehrarbeit, Mentor*innen, Mindesturlaub, Minusstunden, mittelbare pädagogische Arbeit, Nachzahlungen, Nebentätigkeit, Notfallordner(gehe zu M, N)
Pädagogische Verantwortung, Pausen, Pension, Pension und Rente, Pensionierung, Personalakte, Personalstelle, Personalversammlung, Pflege von Angehörigen, PKB – Personalkostenbudgetierung, Praktikum, Prämien und Zulagen, Präsenzzeiten, Präventionsgespräch, PU – Pädagogische Unterrichtshilfen, Psychologische Beratung
Raumtemperatur, Reha- Maßnahmen, Remonstration (Beamte), Rente, Rentenanspruch Beamte, Rente VBL, Ruhegehaltfähige Dienstbezüge, Ruhegehaltssatz, Ruhezeiten, Rückforderungen, Sabbatical, Samstagsarbeit, Samstag schulfrei
Schadenersatzanspruch, Schülerfahrten, Schulrecht, Schulsekretär*innen, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, SIBUZ, Sonderurlaub, Sonn- und Feiertage, Springstunden, Stillen während der Arbeitszeit, Stressbewältigung, Stufenvorweggewährung (außer LK), Stufenlaufzeitverkürzung (außer LK), Stundenaufstockung, Supervision, Teildienstfähigkeit resp. begrenzte Dienstfähigkeit (B), Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitkonzept der Schule
Überlastungsanzeige, Überstunden (außer Lehrkräfte, z.B. Erzieher*innen), Umsetzungen (pädagogisches Personal), Umzug, Unfallanzeige, Unfallkasse Berlin, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Urlaubsübertragung
VBL, Verbeamtung, Verfügungsstunden, Verletzungen, Versetzung in ein anderes Bundesland, Vorübergehende Erhöhung der Pension, Weihnachtsgeld, Weisungsrecht, Weiterbildung (berufsbegleitend), Werktag, Widerspruch, Wunschvorsorge, Zurückbehaltungsrecht, Zulage bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit, Zuverdienst für Pensionäre, Zu guter Letzt