BA-Beschluss Nr.: 442/20

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 185./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 22.09.2020 unter Punkt 7. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 442/20
Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches für die Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54-61 und Genovevastraße 2 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

1.
Das Bezirksamt beschließt die Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54-61 und Genovevastraße 2 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin (Anlage 2).

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

IV.
Das Bezirksamt legt diesen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor (Anlage 5).

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin