BA-Beschluss Nr.: 415/20

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 171./VIII. Sitzung am Dienstag, dem 16.06.2020 unter Punkt 7. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 415/20
Verfahren zur Gewährung von Leistungsprämien aufgrund des besonderen Einsatzes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamts während der Corona-Krise
(BE: Herr Bezirksbürgermeister)

Das Bezirksamt beschließt:

I.
Das Bezirksamt beschließt folgende Verfahrensregelung und Quotierung zur Gewährung von Leistungsprämien aufgrund des besonderen Einsatzes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamts während der Corona-Krise.

Die Obergrenze von 30% der Beamten und 30% der Tarifbeschäftigen soll nicht überschritten werden. Somit können 101 Beamtinnen und Beamte und 444 Tarifbeschäftigte (insgesamt 542), jeweils einschließlich der kommunalen Beschäftigten des Jobcenters, eine Prämie erhalten.

Für das Jobcenter wird die Anzahl der möglichen Prämien aus dem Kontingent des Bezirksamtes von 33 (30%) auf 45 (41%) erhöht.

Jobcenter und Kita-EB müssen eigene Verfahrensregelungen erlassen und bei ihren Beschäftigtenvertretungen beteiligen. Die Zuständigkeit des Bezirksamtes ist hierfür nicht gegeben.

Im Bezirksamt Treptow-Köpenick erhalten folgende Beschäftigte eine Prämie:

  • alle Mitarbeitenden im Dienst für das Gesundheitsamt (ca. 80)
  • alle Mitarbeitenden im Außendienst für das Ordnungsamt (ca. 80)
  • alle weiteren Beschäftigten mit direktem Kontakt zu Bürgern, insbesondere Not- und Krisendienste (ca. 90)

Darüber hinaus kann für weitere Einsachverhalte mit besonderer Begründung eine Corona-Prämie beantragt werden (ca. 50).

Der Maximalbetrag von 1.000,00 Euro pro Beschäftigten wird ausgezahlt an Beschäftigte, die mindestens 10 Wochen im unmittelbaren Einsatz während der Corona-Pandemie in den o.g. Einsatzbereichen waren.

Beschäftigte mit kürzeren Einsatzzeiten erhlaten 100,00 Euro je Einsatzwoche. Bei tageweisem Einsatz ergeben 5 Einsatztage 100,00 Euro Prämie. Angefangene Wochen ab 3 Einsatztagen zählen als volle Woche.

Für die Gewährung der Prämie gilt BA-Beschluss 384/20 “Verfahren zur Gewährung einer leistungsorientierten Besoldung / Entlohnung” mit folgenden Maßgaben:

Für die o.g. Personengruppen ist kein Einzelantrag erforderlich, die Beantragung erfolgt durch die Amtsleitung, in dem der Coronadienst versehen wurde auf Basis von Listen, aus denen der Inhalt des Dienstes und der Zeitraum ersichtlich ist.

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses (inkl. Beteiligung der Beschäftigungsvertretungen) wird die Abteilung Bürgerdienste, Perosnal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft, SE PFin beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin