BA-Beschluss Nr.: 213/18

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 84./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 14.08.2018 unter Punkt 7a. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 213/18
Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54 – 61 / Genovevastraße 2 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.
Der Bezirksamtsbeschluss Nr.: 207/18 vom 07.08.2018 wird aufgehoben.

II.
Das Bezirksamt beschließt die Aufstellung der Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54 – 61 / Genovevastraße 2 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin.

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

IV.
Das Bezirksamt legt diesen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vor (Anlage 1).

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin