BA-Beschluss Nr.: 205/18
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 82./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 24.07.2018 unter Punkt 9. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 205/18 Ausübung des Vorkaufsrechtes Milieuschutzgebiet „Alt-Treptow”- Karl-Kunger-Str.15 (vorsorglich zur Fristwahrung)
- Karl-Kunger-Str. 15 (Hinterhaus und Seitenflügel)
(Einreicher: BauStadtOrdDez)
l.a
Das Bezirksamt beschließt vorsorglich zur Fristwahrung die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 Abs. 1 BauGB für das Grundstück Karl-Kunger-Str 15, eingetragen im Grundbuch von Treptow des Amtsgerichtes Köpenick, Blatt-Nr. 11960N, Flur 104, Flurstück 102 ausschließlich zu Gunsten eines Dritten im Sinne des § 27a BauGB, wenn dieser sich vorab innerhalb der nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB maßgeblichen Frist verbindlich zum Kauf und zur Erhaltung der sozialen Erhaltungsziele verpflichtet.
l.b
Haushaltsrechtliche Auswirkungen können mit der gesamtschuldnerischen Haftung des Bezirks gemäß § 27a Abs. 2 Satz. 2 BauGB verbunden sein (siehe Ziff. 7).
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.
III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
IV.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Beschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 1).
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
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