BA-Beschluss Nr.: 153/18

Das Bezirksamt hat in seiner 57./VIlI. Sitzung am Dienstag, dem 09.01.2018 unter Punkt 11. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 153/18
Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 9-22 („ehemaliges Rewatex-Gelände”) für das Gelände zwischen Ernst-Grube-Straße, den Grundstücken Ernst-Grube-Straße 60 und Eiselenweg 1 und 2, Spree, Mentzelpark, dem Grundstück Färberstraße 37/53, Ottomar­ Geschke-Straße und Ahornallee sowie für die Ahornallee zwischen Ernst-Grube-Straße und Ottomar-Geschke-Straße und die Ottomar­-Geschke-Straße nördlich der Ahornallee im Bezirk Treptow­-Köpenick, Ortsteil Köpenick
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.
Das Bezirksamt beschließt, den Bebauungsplan 9-22 als Rechtsverordnung (Anlage 1) festzusetzen.

II.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.