BA-Beschluss Nr.: 136/17
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 50./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 07.11.17 unter Punkt 6. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 136/17
Verfahren zur Verleihung des Ehrenzeichens „Bürgermedaille des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin”
(Einreicher: BzBm)
I.
Das Bezirksamt beschließt auf Grundlage des Beschlusses 43/02 vom 30. April 2002 über die Schaffung des bezirklichen Ehrenzeichens
„Bürgermedaille des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin” die Erweiterung der Verleihungsmöglichkeit an Persönlichkeiten des Bezirks für herausragende Leistungen und bürgerschaftliches Engagement in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, die sich als natürliche Personen in besonderer Weise um den Bezirk verdient gemacht haben, dahingehend, dass mit der Bürgermedaille auch Menschen ausgezeichnet werden können, deren auszeichnungswürdiges Handeln nicht langfristig angelegt, aber im Einzelfall herausragend war.
II.
Zur Auswahl der jährlich bis zu drei Empfängerinnen und Empfänger des Ehrenzeichens wird eine Jury aus bis zu zehn Mitgliedern gebildet, die mit Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens des Bezirks besetzt ist. Der Jury gehören qua Amt der Bezirksbürgermeister / die Bezirksbürgermeisterin sowie der Vorsteher bzw. die Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick an.
III.
Die übrigen bis zu acht Mitglieder der Jury werden auf Beschluss des Bezirksamtes durch den Bezirksbürgermeister / die Bezirksbürgermeisterin für einen Zeitraum von fünf Kalenderjahren berufen. Eine Wiederberufung dieser Mitglieder, die nicht qua Amt Mitglieder der Jury sind, ist nicht möglich.
IV.
Die Leitung der Jury wird durch den Bezirksbürgermeister / die Bezirksbürgermeisterin wahrgenommen. Die Jury entscheidet nach Diskussion
durch persönliche Teilnahme über die eingereichten Vorschläge.
V.
Die von der Jury ausgewählten Persönlichkeiten zur Verleihung des Ehrenzeichens erklären bis 30 Tage vor dem Termin der Verleihung des Ehrenzeichens schriftlich a) die Annahme des Ehrenzeichens sowie b), dass sie weder inoffizielle Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bzw. hauptamtliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR waren. Liegt eine entsprechende Erklärung zu b) nicht termingerecht vor, tritt die Jury erneut zusammen , um die Verleihung des Ehrenzeichens an die Persönlichkeit erneut zu beraten.
VI.
Die BA-Beschlüsse Nr. 100/07 und 108/08 werden aufgehoben.
VII.
Für die Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft -Büro des Bezirksbürgermeisters zuständig.
VIII.
Der Beschluss wird der Bezirksverordneten versammlung gemäß Anlage zur Kenntnis gegeben.
IX.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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