- Aus dem Kontingent dürfen nur Stellen besetzt werden, die der Erfüllung der Richtlinien der Regierungspolitik gemäß Anlage 1 dienen und in Anlage 2 aufgeführt sind. Soweit Stellen nicht oder nicht zeitnah besetzt werden können, können sie durch die unter “Nachrücker” aufgeführten Stellen der gleichen Abteilung ersetzt werden, ohne dass es eines neuen BA-Beschlusses bedarf.
- Die Kontingente sollen vorrangig zu Besetzung neuer Stellen/Aufgabengebiete (VZÄ Aufwuchs bezogen auf den Stichtag 31.12.2016) verwendet werden. Die Finanzierung von zum Stichtag bereits besetzten Aufgabengebieten ist möglich, wenn diese Stellen aufgrund fehlender Personalmittel in 2017 oder 2018 ohne diese Mittel abgebaut werden müssten.
- Stellen/Aufgabengebiete der Entgeltgruppe 5 sind vorrangig mit ehemaligen Auszubildenden zu besetzen.
Stellen/Aufgabengebiete der Besoldungsgruppe A9 sind vorrangig mit Stadtinspektor/innen auf Probe zu besetzen.
Die Übernahme von Personalüberhangskräften sowie die Entfristung befristeter Arbeitsverträge sowie haben Vorrang vor Neueinstellungen.
b) Darüber hinaus gehende Stellenbesetzungen sind ohne BA-Beschluss zulässig, so weit die Finanzierung im Haushaltsplan 2018 gesichert ist und die Besetzung nicht zu einem VZÄ-Aufwuchs (bezogen auf den Stichtag 31.12.2016) führt.
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses (inkl. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen) wird die Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft, SE PFin beauftragt.
III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.