I.
Das Bezirksamt beschließt die Verordnung der Veränderungssperre 9-64/19 (Anlage 1) für die Grundstücke Adlergestell 753 (teilweise), 755/757, Nuscheweg 1, Weiselpfad 20 und 22 sowie die Flurstücke 1715, 1719, 1720 und 1722 (teilweise), Gemarkung Schmöckwitz, Flur 2 und einen Abschnitt des Weiselpfads im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Schmöckwitz und legt diese der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vor (Anlage 3). Der Geltungsbereich ist in durch eine violette, unterbrochene Linie gekennzeichnet (Anlage 2).
Die Veränderungssperre betrifft folgende Grundstücke: