BA-Beschluss Nr.: 66/17
Das Bezirksamt hat in seiner 22./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 04.04.2017 unter Punkt 9. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 66/17
Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-29b VE („Ortolfstraße 50/58”) für das Grundstück Ortolfstraße 50/58 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
(Einreicher: BauStadtOrdDez)
I.
Das Bezirksamt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan XV-29b VE als Rechtsverordnung (Anlage 1) festzusetzen.
II.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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