BA-Beschluss Nr.: 57/17
Das Bezirksamt hat in seiner 21./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 28.03.2017 unter Punkt 6. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 57/17
Stellenbesetzungen 2017
(Einreicher: BzBm)
I.
Das Bezirksamt beschließt
a) Stellenbesetzungen im Jahre 2017 unter folgenden Prämissen zuzulassen:
1. Die Mittel für die Besetzung stehen zur Verfügung.
2. Grundlage der Stellenbesetzungen sind die möglichen Stellenbesetzungen der Abteilungen in folgendem Umfang:
10 BürQPersFinlmmWi
10 SozJuQ
10 BauStadtOrd
10 WeiSchuKuS
10 GesUm
3. Im Vorgriff ermöglichte Stellenbesetzungen werden auf dieses Kontingent angerechnet
4. Stellenbesetzungen, die darüber hinausgehen, bedürfen eines BA-Beschlusses und sind erst dann möglich, wenn das Gesamtkontingent der Abteilung für 2017 ausgeschöpft ist.
5. Vorrangig müssen die Stellen besetzt werden, die erwarten lassen, dass dies zu einer Verbesserung der finanziellen Situation (Erhöhung der Einnahmen oder Senkung der Ausgaben) führt. Auch die Stellen, die Aufgaben mit gesetzlicher Verpflichtung erfüllen sind prioritär.
6. Stellen/Aufgabengebiete der Entgeltgruppe 5 sind vorrangig mit ehemaligen Auszubildenden zu besetzen.
7. Befristete Stellen, die über den Jahreswechsel besetzt werden sollen und somit in die VZÄ-Berechnung einfließen, werden auf das o.g. Kontingent angerechnet.
b) Darüber hinaus gehende Stellenbesetzungen bedürfen in jedem Einzelfall eines BA-beschlusses. Die BA-Vorlage muss Angaben über die Finanzierung und erwarteten Mengen/Budgetzuwächsen nach dem Muster der Anlage 1 enthalten.
c) Ausnahmen bestehen für noch unbesetzte Kontingente aus dem
BA-beschluss 427/2015 sowie Stellen und Beschäftigungspositionen, die über die Basiskorrektur finanziert werden (z.B. Finanzierungszusagen durch SenFin, AG Wachsende Stadt, AG Ressourcensteuerung) oder wenn die
Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen vorliegt, dass eine Stellenbesetzung nicht auf die Zielzahl bzw. den Personalleitwert angerechnet wird.
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses (inkl. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen) wird die Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft, SE PFin beauftragt.
III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlussorientierung sprechen. Eine Veröffentlich kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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