BA-Beschluss Nr.: 25/17
Das Bezirksamt hat in seiner 15. Sitzung am Dienstag, dem 07.02.2017 unter Punkt 7 der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 25/17
2. Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 592/11 vom 10.05.2011 für den Bebauungsplanentwurf 9-56 („Kiez Anne-Frank-Straße”) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Räumlicher Geltungsbereich gemäß BA-Beschluss Nr. 592/11 vom 10.05.2011: für das Gelände zwischen Anne Frank-Straße, Hassoweg, der südlichen Grenze des Grundstücks Hassoweg 13, den östlichen Grenzen der. Grundstücke Hassoweg 7/13, den südlichen Grenzen der Grundstücke Wolfmarsteig 46/72, Nelkenweg, Mohnweg und Ortolfstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke (Anlage 1) geändert durch BA-Beschluss 14/11 vom 06.12.2011, räumlicher Geltungsbereich: für das Gelände zwischen Anne-Frank-Straße, Hassoweg, den südlichen Grenzen der Grundstücke Hassoweg 13, Wolfmarsteig 70a, der Flurstücke 36/4 und 36/5, Gemarkung504, Flur 4, Nelkenweg, Mohnweg und Ortolfstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke (Anlage 2)
(Einreicher: BauStadtOrdDez)
I.a
Das Bezirksamt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-56 zu reduzieren. Der neue Geltungsbereich umfasst das Gelände zwischen Anne-Frank-Straße, Nelkenweg, Mohnweg und Ortolfstraße (Anlage 3).
I.b
Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen.
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.
III.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren 9-56 in Kenntnis gesetzt (Anlage 4).
IV.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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