BA-Beschluss Nr.: 17/17

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 10./VIII. Sitzung am Dienstag, dem 03.01.2017 unter Punkt 6. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 17/17
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-29b VE (“Ortlofstraße 50/58”) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Altglienicke
- Ergebnis der Abwägung der Stellungsnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Entwurf des vorhabebezogenen Bebauungsplans XV-29b VE
- Entwurf der Rechtsverordnung zum vorhabebezogenen B-Plan XV-29b VE
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.
Das Bezirksamt beschließt
- das Ergbenis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Offentlichkeit (Anlage 1) für den Entwurd des vorhabebezogenen Bebauunsplans XV-29b VE vom 26.Juli 2016 (Anlage2) nebst Begründung vom Oktober 2016 (Anlage 3) und
- den Entwurf des vorhabebezogenen Bebauungsplans XV-29b VE vom 26.Juli 2016 (Anlage 2) nebst Begründung vom Oktober 2016 (Anlage 3) und
- den Entwurf der REchtsverordnung zur Festsetzung des vorhabebezogenen Bebauungsplans XV-29b VE (Anlage 4)

unter Hinweis auf die zugrunde gelegte Gebietseinstufung der zuständigen Senatsverwaltung gem. § 6 Abs. 2 S1 AGBauGB anzuzeigen, da der in Rede stehende Bebauungsplan ca. 400 Wohneinheiten betrifft und daher gem. § 7 I Ziff 5 AGBauGB dringende Gesamtinteressen Berlin berührt sind. Das Bezirksamt legt den Entwurf des vorhabebezogenen Bebauungsplans XV-29b VE nebst Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vor, sofern dieser die Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltng für Stadtentwicklung und Wohnen beanstandungsfrei besteht.

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin