BA-Beschluss Nr.: 03/16

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 01./Vlll Sitzung am Freitag, dem
28.Oktober 2016 unter Punkt 3. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 03/16
Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchs­ bescheiden
(Einreicher: BzBm)

I.
Das Bezirksamt überträgt mit sofortiger Wirkung die Zuständigkeit zum Erlass des Widerspruchsbescheids in den von § 27 Abs.1 Buchst. b AZG erfassten Verwaltungsangelegenheiten für den jeweiligen Geschäftsbereich auf das Bezirksamtsmitglied, dem der Geschäftsbereich zugeordnet ist, sofern dieses
Bezirksamtsmitglied nicht selbst den Verwaltungsakt erlassen hat.

II.
Das Bezirksamt überträgt mit sofortiger Wirkung die Zuständigkeit zurn Erlass des Widerspruchsbescheids in den von § 67 Satz 2 ASOG erfassten Ordnungsangelegenheiten für den jeweiligen Geschäftsbereich auf das Bezirksamtsmitglied, dem der Geschäftsbereich zugeordnet ist, sofern dieses Bezirksamtsmitglied nicht selbst den Verwaltungsakt erlassen hat.

III.
Jedes Bezirksamtsmitglied hat dem Bezirksamtskollegium jährlich im Januar über die Widerspruchsentscheidungstätigkeit in seinem Geschäftsbereich im vorangegangenen Kalenderjahr in einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.

IV.
Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 03/11 – Übertragung der Zuständigkeiten zum Erlass von Widerspruchsbescheiden – vom 28.10.2011 wird durch diesen Beschluss mit sofortiger Wirkung ersetzt.

V.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin