BA-Beschluss Nr.: 353/19

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 144./VIII. Sitzung am Dienstag, dem 19.11.2019 unter Punkt 7. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 353/19
Fortführung des Bund-Länder-Förderprogramm “Soziale Stadt” im Fördergebiet Kosmosviertel in Altglienicke
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.
Das Bezirksamt beschließt die Fortführung des Quartiersverfahrens im Programm Soziale Stadt für das Gebiet “Kosmosviertel” im Ortsteil Altglienicke.

II.
Die Durchführung des Beschlusses wird wie folgt geregelt:

1. Der Beschluss wird aufgrund des ämterübergreifenden und strategischen Ansatzes durch die Abteilungen des Bezirksamtes entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit mitgetragen und ist Grundlage des gemeinsamen Handels bzw. der jeweiligen fachlichen Schwerpunktsetzung.

2.
Mit der Umsetzung des Beschlusses ergeben sich nachfolgende Handlungserfordernisse:

1. Das Bezirksamt unterstützt die Fortführung des Quartiersverfahrens im Programm Soziale Stadt für das Gebiet “Kosmosviertel” im Ortsteil Altglienicke und erklärt sich bereit, seine finanziellen und personellen Ressourcen in diesem Quartier verstärkt zu bündeln.

2. Das Bezirksamt stellt die erforderlichen ressortübergreifenden Abstimmungen sowie die Kooperation mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, den lokalen Akteuren und Partnern der Quartiersentwicklung im Kosmosviertel sicher.

3. Das Bezirksamt begleitet die Erstellung der “Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepte” (IHEK). Dieses analysiert die Stärken und Schwächen des Quartiers und benennt mögliche Maßnahmen in den relevanten Handlungsfeldern sowie die Ressourcen und Verantwortlichkeiten. Das Bezirksamt ergänzt hier seine jeweiligen fachlichen Planungen und prüft, ob und wie die durch die Soziale Stadt initiierten Leuchtturmprojekte langfristig vom Bezirk übernommen werden können.

4. Der Bezirk benennt mindestens eine Bearbeiterin oder einen Bearbeiter als Förderstelle und bezirkliehe Gebietssteuerung (pro Gebiet 1/2 Stelle). Die Förderstelle nimmt an den monatlichen Steuerungsrunden verbindlich teil. Die Umsetzung der Quartiersverfahren gemäß der Fondsstruktur erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Verfahrensgrundsätze der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn).

5. Fristen und Termine insbesondere zur Berichterstattung und zur
Mittelverwendung werden durch das Bezirksamt eingehalten.

6. Der Bezirk verpflichtet sich, an Veranstaltungen im Gebiet (z.B. Quartiersratssitzungen, Kiezkonferenzen) sowie an Veranstaltungen der SenStadtWohn (QM Jour Fixe, Förderstellentermine) regelmäßig teilzunehmen.

7. Der Bezirk erklärt sich bereit, den Gebietsbeauftragten im Gebiet zentral
gelegene, Barriere arme und gut erreichbare Räume für das Vor-Ort-Büro zu Verfügung zu stellen oder die Kosten des Vor-Ort-Büros (Nettokaltmiete) zu übernehmen.

3.
Mit der Durchführung der Programmkoordination werden das Stadtentwicklungsamt und die Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) im Rahmen Ihrer jeweiligen Zuständigkeit und Verantwortung beauftragt.

III.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Beschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 3).

IV.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

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