BA-Beschluss Nr.: 339/19

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 140./VIII. Sitzung am Dienstag, dem 22.10.2019 unter Punkt 7. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 339/19
Neufassung der Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB im Bezirk Treptow­-Köpenick von Berlin
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.
Das Bezirksamt beschließt, dass die in den Vorlagen zu den Gebieten der sozialen Er­ haltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB “Oberschöneweide”, “Niederschöneweide” und “Alt-Treptow” jeweils beschlossenen erhaltungsrechtlichen Prüfkriterien aufgehoben und für die vorbezeichneten Milieuschutzgebiete durch die in Anlage 1 niedergelegten Prüfkriterien ersetzt werden.

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen.
Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

IV.
Das Bezirksamt legt diesen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor (Anlage 4).

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin