BA-Beschluss Nr.: 338/19

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 140./VIII. Sitzung am Dienstag, dem 22.10.2019 unter Punkt 6. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 338/19
Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet “Alt-Treptow” im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 24.06.2016 (72. GVBI. für Berlin vom 08.07.2016, S.413)
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.
Das Bezirksamt beschließt die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches (Anlage 1) der bestehenden “Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet “Alt-Treptow” im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin”; einschließlich des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum.

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

IV.
Das Bezirksamt legt diesen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor (Anlage 5).

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin