BA-Beschluss Nr.: 325/19
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 134./VIII. Sitzung am Dienstag, dem 10.09.2019 unter Punkt 6. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 325/19
Beschluss über die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan XV-62-1 (“Lohmühlenstraße”) zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XV-62 (“Lohmühlenufer”) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow
(Einreicher: BauStadtOrdDez)
l.a
Das Bezirksamt beschließt, für das Gelände zwischen der öffentlichen Parkanlage am Landwehrkanal, der Lohmühlenstraße 17 teilweise und 35, mit Ausnahme des Grundstücks Lohmühlenstraße 24 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Alt-Treptow, den Bebauungsplan XV- 62-1 aufzustellen und das Verfahren gemäß §13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 durch eine schwarze Linie gekennzeichnet. Als Planungsziele werden die in der Anlage 3 benannten Inhalte bestimmt.
l.b
Der Beschluss über die Aufstellung ist im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen.
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.
III.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Beschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 4).
IV.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen.
Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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