BA-Beschluss Nr.: 275/19

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 116./VIII. Sitzung am Dienstag, dem 16.04.2019 unter Punkt 6. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 275/19
Ausübung des Vorkaufsrechtes Milieuschutzgebiet “Oberschöneweide” Firlstraße 31 (vorsorglich zur Fristwahrung)
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

l.a.
Das Bezirksamt beschließt vorsorglich zur Fristwahrung die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 Abs . 1 BauGB für das Grundstück Firlstraße 31, eingetragen im Grundbuch von Köpenick des Amtsgerichtes Köpenick, Blatt-Nr. 747N, Flur 40809, Flurstück 70 und 123 ausschließlich zu Gunsten eines Dritten im Sinne des § 27a BauGB, wenn dieser sich vorab innerhalb der § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB maßgeblichen Frist verbindlich zum Kauf und zur Erhaltung der sozialen Erhaltungsziele verpflichtet.

l.b.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen können mit der gesamtschuldnerischen Haftung des Bezirkes gemäß§ 27a Abs . 2 Satz 2 BauGB verbunden sein (siehe Ziff. 7).

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser
Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

IV.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Beschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 1).

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin