BA-Beschluss Nr.: 397/20

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 159./VIII. Sitzung am Dienstag, dem 24.03.2020 unter Punkt 7. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 397/20
Aufhebung der Verordnung zur Erhaltung der Zusammenset zung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet “Alt-Treptow” im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 24.06.2016 (GVBI., 72. Jahrgang , Nr. 18 vom 08.07.2016, S. 413)
und
Neuerlass der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet “Alt-Treptow “ im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin mit neuem Geltungsbereich . (Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.
Der Beschluss des Bezirksamtes Nr. 338/19 vom 22.10.2019 wird aufgehoben.

II.
Der Beschluss des Bezirksamtes 446/16 vom 15.03.2016, geändert durch BA-Beschluss 466/16 vom 14.06.2016 und 472/16 vom 23.06.2016 wird aufgehoben.

III.
Das Bezirksamt beschließt die Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet “Alt-Treptow” im Bezirk Treptow­ Köpenick von Berlin vom 24.06 .2016
(GVBI., 72. Jahrgang , Nr. 18 vom 08.07.2016, S. 413).

IV.
Das Bezirksamt beschließt den Erlass der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetz-buchs für das Gebiet “Alt-Treptow” im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin mit neuem Geltungsbereich, einschließlich des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum.

V .
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.

VI.
Es sind keine Gründe bekannt , die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

VII.
Das Bezirksamt legt diesen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor (Anlage 10).

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin