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BA-Beschluss Nr.: 905/26

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 235./IX Sitzung am Dienstag, dem 15.09.2026 unter Punkt 7. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

Bezirksamtsvorlage Nr.: 905/26
Verordnung über den Erlass der Veränderungssperre 9-107/26
(Einreicher: StadtStraGrüUm Dez)

I. a. Das Bezirksamt beschließt nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) die Verordnung der Veränderungssperre 9-107/26 (Anlage 1) mit dem durch eine violette Linie gekennzeichneten Geltungsbereich (Anlage 2) für das Grundstück Wendenschloßstraße 9, Gemarkung Köpenick, Flur 453, im Bezirk Treptow Köpenick, Ortsteil Köpenick und legt diese der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vor (Anlage 3).

b. Nach der zustimmenden Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung ist die Rechtsverordnung zu erlassen und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin öffentlich bekannt zu machen.

II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt, FB Stadtplanung beauftragt.

III. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlussorientierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin