BA-Beschluss Nr.: 770/25

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 195./IX. Sitzung am Dienstag, dem 25.11.2025 unter Punkt 8. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 770/25
Aufhebung der bezirkseigenen Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in Erhaltungsgebieten
(Einreicher: StadtStraGrüUmDez)

I.
Das Bezirksamt beschließt, dass die zu den Gebieten der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB „Oberschöneweide“, „Niederschöneweide“ und „Alt-Treptow“ beschlossenen bezirkseigenen erhaltungsrechtlichen Prüfkriterien (Bezirksamtsvorlage Nr. 339/2019 mit redaktioneller Korrektur Bezirksamtsvorlage Nr. 357/2019) aufgehoben werden.

II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.

III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

IV.
Das Bezirksamt legt diesen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vor.

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin