BA-Beschluss Nr.: 539/24
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 136./IX. Sitzung am Dienstag, dem 27.08.2024 unter Punkt 6. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 539/2024
Zuständigkeitsregelungen gemäß § 18 Abs. 4f
Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Umsetzung des § 2b UStG ab dem 01.01.2025 und Schaffung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (TCMS)
(Einreicher: Bezirksbürgermeister)
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick beschließt:
I. Bildung von untergeordneten Organisationseinheiten gem. § 18 Abs 4f UStG:
1) Gemäß § 18 Abs. 4f UStG werden im Bezirksamt zum 01.01.2025 die in der Anlage 1 aufgeführten untergeordneten Organisationseinheiten (U-OEH) gebildet.
2) Verursachen Stellen des Bezirksamtes, die nicht in der Anlage 1 aufgeführt sind, umsatzsteuerlich relevante Umsätze, ist die SE PFin für die Umsatzsteuervoranmeldungen/jährlichen Umsatzsteuererklärungen zuständig. In diesem Fall sind alle umsatzsteuerlich relevanten Umsätze für den vergangenen Monat an den Fachbereich Finanzen der SE PFin zu melden. Der FB Finanzen gibt die Form und Termine konkret vor.
II. Für alle umsatzsteuerlich relevanten Vorgänge des Bezirksamtes gilt das als Anlage 2 beigefügte Innerbetriebliches Kontrollsystem (Tax Compliance Management System – TCMS).
III. Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten SüdOst organisiert seine umsatzsteuerrechtlichen Angelegenheiten selbst.
IV. Die Umsetzung erfolgt durch alle Abteilungen.
V. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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