BA-Beschluss Nr.: 113/22
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 23./ IX. Sitzung am Dienstag, dem 26.04. 2022 unter Punkt 10. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 113/22
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in der Serviceeinheit Personal und Finanzen (Zulagengewährung nach § 14 TV-L)
(Einreicher: BzBm)
I. Das Bezirksamt beschließt: Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in der Serviceeinheit Personal und Finanzen (Zulagengewährung nach § 14 TV-L) ab 01.05.2022 bis zur Neubesetzung der Aufgabe.
II. Der Beschluss ist von der Abt. PersFinWilmm – SE PF-in – umzusetzen, die auch die Mitwirkung der Personalvertretungen nach § 90 Nr.6 PersVG veranlasst.
III. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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