BA-Beschluss Nr.: 107/22
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 22. / IX. Sitzung am Dienstag, dem 12.04.2022 unter Punkt 12. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 107/22
Besetzung von fünf unbefristet zu besetzenden Stellen und einer befristet zu besetzenden Stelle sowie eine dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (Tarif) nach Einsatzerprobung und eine befristete Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (Tarif) bei Vertretung im Schul- und Sportamt
(Einreicher: WeiSchuKuS Dez)
- Unbefristete Besetzung einer Stelle EG 8 einz. Fgr. / A 8 – Sachbearbeitung Baumanagement zum 01.04.2022 bzw. schnellstmöglich (Besetzung mit ehemaligem
Auszubildenden geplant bei entspr. Ergebnis des Auswahlverfahrens), ggf. auch mit Außeneinstellung.
- Unbefristete Besetzung einer Stelle EG 6 einz. Fgr. – eine Stelle Mitarbeit im Bereich Finanzen Schulen zum 01.04.2022 bzw. schnellstmöglich (Besetzung mit ehemaligem Auszubildenden geplant bei entspr. Ergebnis des Auswahlverfahrens) bzw. schnellstmöglich, ggf. bei auch mit Außeneinstellung.
- Unbefristete Besetzung einer Stelle EG 6 einz, Fgr. – Mitarbeit im Fachbereich Sport (Sportförderung und Betriebskosten) – zum 01.04.2022 bzw. schnellstmöglich (Besetzung mit ehemaligem Auszubildenden geplant bei entspr. Ergebnis des Auswahlverfahrens), ggf. auch mit Außeneinstellung.
- Unbefristete Besetzung von zwei Stellen EG 5 Schulhausmeister/in zum 01.04.2022 bzw. schnellstmöglich, ggf. auch mit Außeneinstellung
- Befristete Besetzung einer Stelle EG 3 Pförtner/in im Wasserfahrsport zur Krankenvertretung zum 15.03.2022 bzw. schnellstmöglich mit Außeneinstellung sowie Entfristung bei Freiwerden der Stelle bei Eignung
- Dauerhafte Ubertragung höherwertiger Tätigkeiten nach erfolgreicher Einsatzerprobung EG 10 zum 01.03.2022 Sachbearbeitung IT-Koordination im Schul- und Sportamt.
- Zustimmung zur Ubertragung höherwertiger Tätigkeiten bei Vertretung und folgliche Zulagengewährung nach § 14 TV-L für befristete Ubernahme höherwertiger Aufgaben ab
01.12.2021
II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft, SE PFin, beauftragt.
III. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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