BA-Beschluss Nr.: 491/21
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 205./Vlll. Sitzung am Dienstag, dem 23.02.2021 unter Punkt 7. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 491/21
Übernahme ehemaliger Auszubildender in einen Anschlussvertrag
BE Herr Bezirksbürgermeister Igel
Das Bezirksamt beschließt:
I. Der BA-Beschluss Nr. 390 / 15 wird aufgehoben .
II. Auszubildenden des Ausbildungsberufes Verwaltungsfachangestellte nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie Studierenden der praxisintegrierten und ausbildungsintegrierten (dualen) Studiengänge mit denen das BA Treptow Köpenick Ausbildungsverträge geschlossen hat, werden im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung/das Studium :
a) unbefristete Arbeitsverträge in der ausbildungsadäquaten Eingruppierung des Eingangsamtes jeweiligen Fachrichtung angeboten, soweit die Ausbildung mit einem Gesamtergebnis Befriedigend (3,49) – oder besser – abgeschlossen wurde.
b) auf 12 Monate befristete Arbeitsverträge (mit dem Ziel der Vermittlung innerhalb des Landes Berlin) in der ausbildungsadäquaten Eingruppierung des Eingangsamtes der jeweiligen Fachrichtung angeboten, soweit die Ausbildung mit einem Gesamtergebnis Ausreichend (3,5 bis 4,49) – abgeschlossen wurde.
III. Auszubildenden aller anderen Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit denen das BA Treptow- Köpenick Ausbildungsverträge geschlossen hat, werden im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung:
a) auf 24 Monate befristete Arbeitsverträge in der ausbildungsadäquaten Eingruppierung des Eingangsamtes jeweiligen Fachrichtung angeboten , soweit die Ausbildung mit einem Gesamtergebnis Befriedigend (3,49) – oder besser – abgeschlossen wurde.
b) auf 12 Monate befristete Arbeitsverträge (mit dem Ziel der Vermittlung innerhalb des Landes Berlin) in der ausbildungsadäquaten Eingruppierung des Eingangsamtes der jeweiligen Fachrichtung angeboten, soweit die Ausbildung mit einem Gesamtergebnis Ausreichend (3,5 bis 4,49) – abgeschlossen wurde.
IV. Eine Übernahme nach den Ziffern II und III darf nur erfolgen , wenn die Abschlussbetrachtungen der Ausbildungsakten durch die Ausbildungsverantwortlichen einer Weiterbeschäftigung nicht entgegenstehen.
V. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung BürgPersFinlmmWi
- SE PFin – unter Beteiligung der für die Ausbildung jeweils zuständigen Fachämter sowie der Beschäftigtenvertretungen beauftragt.
VI. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
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