BA-Beschluss Nr.: 470/20

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 196.Nlll. Sitzung am Dienstag, dem 08.12.2020 unter Punkt 07. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

BA-Beschluss Nr.: 470/20
Aufhebung des BA-Beschlusses vom 22.09.2020 (BA-Vorlage Nr. 442/20) der Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches

und

Neuerlass der Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs für das Gebiet Mahlsdorfer Straße 54 bis 61 und Genovevastraße 2 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
(Einreicher: BauStadtOrdDez)

I.
Der Beschluss des Bezirksamtes vom 22.09.2020 (BA-Vorlage Nr. 442/20) (Anlage 2) wird aufgehoben .

II.
Das Bezirksamt beschließt den Erlass der Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des B·augesetzbuchs für das Gebiet Mahlsdorfer Straße 54 bis 61 und Genovevastraße 2 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin (Anlage 3).

III.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.

IV.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

V.
Das Bezirksamt legt diesen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor (Anlage 6).

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin