BA-Beschluss Nr.: 464/20
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 193.Nlll. Sitzung am Dienstag, dem 17.11.2020 unter Punkt 12. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 464/20
Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Baugesetzbuch für das Grundstück Britzer Straße 21-23 im Sozialen Erhaltungsgebiet „Niederschöneweide”
(Einreicher: BauStadtOrdDez)
l.a.
Das Bezirksamt beschließt die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB für das Grundstück Britzer Straße 21-23, eingetragen im Grundbuch von Treptow des Amtsgerichtes Köpenick, Blatt-Nr. 26900N, Gemarkung Kanne, Flur 1, Flurstücke 1018/23 und 1019/23 ausschließlich zu Gunsten eines Dritten im Sinne des § 27a BauGB, wenn dieser sich vorab innerhalb der gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB maßgeblichen Frist verbindlich zum Kauf und zu der mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckten Verwendung des Grundstückes verpflichtet.
l.b.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen können mit der gesamtschuldnerischen Haftung des Bezirkes gemäß § 27a Abs. 2 Satz 2 BauGB verbunden sein (siehe Ziff. 7).
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt , Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.
III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen , wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
IV .
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Beschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 1).
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
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