BA-Beschluss Nr.: 463/20
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat in seiner 193.Nlll. Sitzung am Dienstag, dem 17.11.2020 unter Punkt 11. der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
BA-Beschluss Nr.: 463/20
Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Baugesetzbuch für das Grundstück Kiefholzstraße 412 / Eisenstraße 101 im Sozialen Erhaltungsgebiet „Alt-Treptow “
(Einreicher: BauStadtOrdDez)
l. a
Das Bezirksamt beschließt die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB für das Grundstück Kiefholzstraße 412 / Eisenstraße 101, eingetragen im Grundbuch von Treptow des Amtsgerichtes Köpenick, Blatt-Nr. 14151N, Flur 105, Flurstücke 119 ausschließlich zu Gunsten eines Dritten im Sinne des § 27a BauGB, wenn dieser sich vorab innerhalb der gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB maßgeblichen Frist verbindlich zum Kauf und zu der mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckten Verwendung des Grundstückes verpflichtet.
l. b
Haushaltsrechtliche Auswirkungen können mit der gesamtschuldnerischen Haftung des Bezirkes gemäß § 27a Abs . 2 Satz 2 BauGB verbunden sein (siehe Ziff . 7).
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt , Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.
III.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt , in der die Vorlage beschlossen wird.
IV.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Beschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 1).
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