Beratungsbeitrag: BV Böltes
Einstimmiger Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt die
Bezirkshaushaltsrechnung Tempelhof-Schöneberg für das Haushaltsjahr 2003 unter
Beachtung der nachfolgenden Anmerkungen:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der BVV Tempelhof-Schöneberg hat in 6 Sitzungen die
Bezirksrechnung für das Haushaltsjahr 2003 geprüft. Der Ausschuss hat sich für
die Durchführung der Prüfung dabei auf das Verfahren der Rechnungsprüfung für
die Haushaltsjahre 2001 und 2002 mit einigen Modifikationen verständigt (vgl.
Drs 408/XVII und 831/XVII)
Auf die
Vorgaben des Ausschusses sowie Fragen der Ausschussmitglieder hat das
Bezirksamt schriftlich Bericht erstattet sowie in mehreren Sitzungen dem
Ausschuss mündliche Erläuterungen zu einzelnen Fragen oder Problemen gegeben.
Im
Verfahren haben die Dezernentinnen und Dezernenten die Erfahrungen aus der
Arbeit des RPA im Vorjahr sowie die Anmerkungen des Schlussberichts
weitestgehend aufgegriffen. Dadurch konnte in der Regel eine umfänglichere
Befragung im Ausschuss vermieden werden.
Der
Ausschuss regt allerdings an, Antworten so präzise wie möglich abzufassen, um
auch insoweit eine möglichst unkomplizierte Rechnungsprüfung zu ermöglichen.
Dadurch lassen sich Missverständnisse zwischen Ausschuss und Verwaltung
weitestgehend vermeiden.
Inhaltlich
hatte der Ausschuss insgesamt keine Beanstandungen. Alle Dezernate haben die
ihnen übermittelten Fragen vollständig und nachvollziehbar beantwortet.
Überschreitungen oder Unterschreitungen der Ansätze wurden ausführlich und plausibel
erläutert. Im Vergleich zur Vorjahresrechnungen ergaben sich vor allem keine
Auffälligkeiten im Hinblick auf die Konzentration überplanmäßiger Ausgaben, wie
dies etwa in den Haushaltsjahren 2001 und 2002 bei der EDV-Beschaffung der Fall
war.
Der Ausschuss
regt aber an, bei zukünftigen Rechnungsprüfungen darauf zu achten, dass
Maßnahmen, die überjährig angelegt sind, immer in ihrem Gesamtzusammenhang
dargestellt werden. Die Prüfung von Ausgaben, die Teil einer mehrjährigen
Investitionsplanung sind, ist nur dann effizient, wenn die Gesamtmaßnahme mit
allen Einzelvorhaben und den jährlich geplanten (und geleisteten)
Gesamtausgaben dargestellt wird. Erst in diesem Kontext ist es oftmals möglich,
Sinn und Zweck von Ausgaben zu erfassen. Insofern erscheint eine Darstellung
der Ausgaben bzw. Einnahmen über das jeweils zu prüfende Haushaltsjahr hinaus
als dringend erforderlich.
Bei der
Darstellung des Personalhaushaltes fiel dem RPA die uneinheitliche
Verfahrensweise der Dezernate auf. Dadurch wurde die Prüfung unnötig erschwert.
Insofern wird für zukünftige Prüfungen angeregt, bei der Auflistung ein
einheitliches Muster zu verwenden.
Erstmals
hat der Ausschuss mit dem städtischen Pflegebetrieb auch einen Eigenbetrieb des
Bezirks näher geprüft. Vorgelegt wurde dem Ausschuss zunächst nur eine Gewinn-
und Verlustrechnung, die allerdings Anlass zu weiteren Fragen gab. Dem
Ausschuss wurde nach anfänglichem Zögern die Bilanz vorgelegt, die zusammen mit
dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer intensiv kontrolliert wurde. Inhaltlich
gab es auch hier keine Beanstandungen. Problematisch bleibt allerdings, dass
aufgrund der zögerlichen Antworten aus dem Betrieb heraus der Eindruck entstand, dem Ausschuss sollten
Informationen vorenthalten werden. Dieses Verhalten hat zu Missverständnissen
geführt, die erst in der abschließenden Beratungssitzung ausgeräumt werden
konnten. Es ging dem RPA zu keinem Zeitpunkt um ein etwaiges Misstrauen
gegenüber dem Eigenbetrieb. Vielmehr hat es der RPA stets als seine Pflicht
betrachtet, auch und gerade die Einnahmen und Ausgaben der Eigenbetriebe und
der Verwaltungseinheiten in anderer Rechtsform zu prüfen, um zu vermeiden, dass
hier ein “Schattenhaushalt” entsteht. Gerade in Bezug auf
zukünftige Rechnungsprüfungen erscheint dies als sachgerecht.
Die
Kostenanalyse des Steuerungsdienstes hat ergeben, dass die Ursachen der
negativen Differenzen zwischen den angemeldeten budgetwirksamen IST-Kosten und
dem errechneten Budget hauptsächlich auf die im Bezirksvergleich mehr
eingesetzten Infrastruktur- und Overheadkosten zurückzuführen sind .
Auch bei
den Sachkosten war leider festzustellen, dass die meisten LuV mehr als der
Median- Bezirk einsetzen. Der RPA hat einzelne dieser Bereiche geprüft und sich
davon überzeugen können, dass der Einsatz höherer Sachmittel oft auch zur
Beschleunigung von Verwaltungsverfahren
oder zur Erzielung von Budgetüberschüssen gerechtfertigt war.
Der RPA
fordert das Bezirksamt auf, auch weiterhin intensiv an der Reduzierung der
Infrastruktur – und Overheadkosten zu arbeiten und schlägt vor auch
künftig diesen Prozess durch einen Unterausschuss des Hauptausschuss begleiten
zu lassen.