Drucksache - 1456/XVII  

 
 
Betreff: Mindeststandard bei der Reinigung von Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.09.2005 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
01.11.2005 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule erledigt   
Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften Entscheidung
02.11.2005 
66. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften vertagt   
07.12.2005 
67. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften vertagt   
04.01.2006 
68. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften überwiesen   
03.05.2006 
72. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften vertagt   
07.06.2006 
73. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften vertagt   
06.09.2006 
75. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Unterausschuss für Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung
25.04.2006           
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2006 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ant. B90 12.09.2005
BeE HA o6.09.2006
MzK v. 17.04.07

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Da davon ausgegangen wird, dass mit dem o.g. Beschluss keine Reduzierung der bisher vereinbarten Leistungen bezweckt werden soll, haben sich die Abteilungen Schule, Bildung und Kultur und Bauwesen, als die für die Immobilienverwaltung zuständige Abteilung, nochmals über die Reinigungsleistungen an den Schulen verständigt. Grundlage der bisher ausgeschriebenen Reinigungsleistungen war eine zwischen dem Schulamt, der Immobilienverwaltung und den Schulen auf Grundlage der entsprechenden DIN-Norm (Reinigungsleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) abgestimmte Leistungsbeschreibung. Dabei wurden die Vorgaben der DIN-Richtlinie größtenteils eingehalten, punktuell sogar überschritten.

 

Die neuen Nutzungsanforderungen von Fach- und Klassenräumen in Grund- und Oberschulen bedeuten für den Grundschulbereich, dass im Verhältnis zur bisherigen Reinigung jede zweite Woche die Fach- und Klassenräume einmal zusätzlich feucht gereinigt werden. Die Nutzungsänderungen im Oberschulbereich betreffen nur die Klassenräume, die zusätzlich jede zweite Woche einmal feucht gereinigt werden.

 

Nach den heutigen Preisen bewirken diese Erweiterungen der Reinigungsleistung Kosten von ca. 65.000 € netto im Jahr. Eine detaillierte Darstellung zur Kostenermittlung durch die Immobilienverwaltung sowie die dazu gefertigten Unterlagen an den UA Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung sind beigefügt.

 

Bei der sich in Vorbereitung befindlichen Ausschreibung sind die von der Bezirksverordnetenversammlung geforderten Leistungen Bestandteil. Mit der Auftragsvergabe ist voraussichtlich ab 01.09.2007 zu rechnen.

 
 

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