Drucksache - 1456/XVII
Das Bezirksamt
teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Da davon
ausgegangen wird, dass mit dem o.g. Beschluss keine Reduzierung der bisher
vereinbarten Leistungen bezweckt werden soll, haben sich die Abteilungen
Schule, Bildung und Kultur und Bauwesen, als die für die Immobilienverwaltung
zuständige Abteilung, nochmals über die Reinigungsleistungen an den Schulen
verständigt. Grundlage der bisher ausgeschriebenen Reinigungsleistungen war
eine zwischen dem Schulamt, der Immobilienverwaltung und den Schulen auf
Grundlage der entsprechenden DIN-Norm (Reinigungsleistungen Schulgebäude
– Anforderungen an die Reinigung) abgestimmte Leistungsbeschreibung.
Dabei wurden die Vorgaben der DIN-Richtlinie größtenteils eingehalten,
punktuell sogar überschritten. Die neuen Nutzungsanforderungen von
Fach- und Klassenräumen in Grund- und Oberschulen bedeuten für den
Grundschulbereich, dass im Verhältnis zur bisherigen Reinigung jede zweite
Woche die Fach- und Klassenräume einmal zusätzlich feucht gereinigt werden. Die
Nutzungsänderungen im Oberschulbereich betreffen nur die Klassenräume, die
zusätzlich jede zweite Woche einmal feucht gereinigt werden. Nach den heutigen Preisen bewirken
diese Erweiterungen der Reinigungsleistung Kosten von ca. 65.000 € netto
im Jahr. Eine detaillierte Darstellung zur Kostenermittlung durch die Immobilienverwaltung
sowie die dazu gefertigten Unterlagen an den UA Grundstücks- und
Gebäudebewirtschaftung sind beigefügt. Bei der sich in Vorbereitung
befindlichen Ausschreibung sind die von der Bezirksverordnetenversammlung
geforderten Leistungen Bestandteil. Mit der Auftragsvergabe ist voraussichtlich
ab 01.09.2007 zu rechnen. |
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