Drucksache - 1885/XVII
Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, einen
umfassenden Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplan zum Abbau von Barrieren für
Menschen mit Behinderungen im Kulturhaus Schöneberg zu erstellen. Dieser soll
insbesondere umfassen: · Die
Schaffung von Behindertenparkplätzen, entweder im Bereich der Kyffhäuser Straße
oder
im Hof des Kulturhauses · Die
umfassende Ausschilderung von Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behin- derungen
zu den Einrichtungen des Kulturhauses, insbesondere im Eingangsbereich und zu
den sanitären Einrichtungen · Die
Schaffung von DIN-gemäßen Rampen zur besseren Erreichbarkeit des Theaters in der
Remise für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen u.ä. · Die
zumindest provisorische Einrichtung eines Treppenlifts zur Erreichbarkeit der
Ein- richtungen
im Hochparterre für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen u.ä. · Die
Fortführung der Planung für einen Aufzug, der die Erreichbarkeit der Kulturein- richtungen
im gesamten Gebäude für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen u.ä. ermöglicht · Barrierenabbau
an den umliegenden Straßenkreuzungen, insbesondere an der Kreu- zung
Kyffhäuser Straße/ Hohenstaufenstraße BegründungMenschen, die in ihrer Mobilität
eingeschränkt sind, können am Geschehen im Kulturhaus Schöneberg derzeit im
Wesentlichen nicht teilhaben. An den nächstgelegenen Straßenkreuzungen wird
Rollstühlen und Kinderwagen die Erreichbarkeit des Gebäudes durch Sperrgitter
und extrem eng stehende Poller erschwert. Behindertenparkplätze ohne
Anwohnerausweis existieren im erreichbaren Umfeld nicht. Der – im übrigen
oftmals durch parkende Kfz ordnungswidrig versperrte – Eingangsbereich
lässt jeden Hinweis vermissen, dass Menschen mit Behinderungen in diesem
Gebäude möglicher Weise willkommen sein könnten. Selbst wer als Mensch mit
eingeschränkter Mobilität das Gebäude erreicht hat, kann lediglich das in der
Remise gelegene Theater unter Umständen aus eigener Kraft über eine
selbstgebastelte, aber nicht DIN-gemäße Rampe erreichen. Sämtliche
Kultureinrichtungen im Haupthaus bleiben für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit
Kinderwagen o.ä. derzeit unerreichbar, von den sanitären Einrichtungen ganz zu
schweigen. Der Barrierenabbau im Kulturhaus ist
insofern eine umfangreiche Aufgabe. Zahlreiche Maßnahmen sind jedoch bei gutem
Willen schnell, unbürokratisch und kostengünstig zu erledigen. Menschen mit
eingeschränkter Mobilität haben genau wie alle anderen ein Recht auf Teilhabe
an den öffentlichen Leistungen des kulturellen Lebens. Der Bezirk ist hier in
der Pflicht, ihnen den Zugang zu dieser Teilhabe zu ermöglichen. |
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