Auszug - Mindeststandard bei der Reinigung von Schulen
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei Ausschreibungen zur
Reinigung von Schulgebäuden zukünftig sicherzustellen, dass eine ausreichende
Feuchtreinigung der Schulräume erfolgt. Für Grund-
und Oberschulen ist zeitnah in den Klassen- und Fachräumen eine Bodenreinigung
mit einer wöchentlich wechselnden Reinigungsfrequenz von a. 2 x feucht, 1 x nass bzw. b. 1 x feucht und 1 x nass zu
vereinbaren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |