Drucksache - 1891/XVII
Das Bezirksamt bittet, das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Behörden-
und Bürgerbeteiligung und die beabsichtigte Reduzierung des Geltungsbereichs
zur Kenntnis zu nehmen. Zu a): Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1 BauGB über den Bebauungsplan für das mit Schreiben vom 16.11.2005 unterrichtet worden. Sie hatten die Möglichkeit innerhalb eines Monats schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit von 21.11. bis 21.12.2005 statt. Zu den geplanten Ersatzsportflächen für die abgerissene
Radrennbahn Schöneberg wurden für die verbindliche Bauleitplanung relevante
Anregungen von den Behörden und Bürgern gegeben, die mit der jeweiligen Entscheidung
des Amtes Planen, Genehmigen und Denkmalschutz der Anlage 1 zu entnehmen
sind. Zu b): Die beabsichtigte geringfügige Reduzierung des Geltungsbereichs (Anlage 2) resultiert zum Teil aus der heutigen Standortplanung. Anfang der 90er Jahre war im südöstlichen Teil der Sportanlage zusätzlich ein Tennisplatz vorgesehen. Diese Planung ist mittlerweile verworfen. Außerdem hat der Bezirksverband der Kleingärtner im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gegen die Inanspruchnahme der Fläche (Parzelle 40 der Kolonie Bergfrieden) gesprochen. Darüber hinaus soll der Geltungsbereich um die Fläche der “Straße 17” reduziert werden, um die Verschattung der östlich angrenzenden Kleingärten durch die 3,0 m hohe Schallschutzwand, die in baulicher Kombination mit dem Ballfangzaun nunmehr direkt an der Grundstücksgrenze am westlichen Rand de Straße 17 vorgesehen ist, zu vermeiden. Diese Fläche soll weiterhin der zusätzlichen Erschließung des Kleingartengeländes dienen. Beide Flächen werden in den Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes XI-194ab einbezogen. Aufgrund dieser Korrektur umfasst der Geltungsbereich des
Bebauungsplans XI-194aa nunmehr
das Gelände zwischen Vorarlberger Damm, der Straße 17, der Kolonie Spreewald
und Priesterweg sowie eine nördliche Teilfläche der Kolonie Spreewald im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. Der östlich angrenzende
Bebauungsplan XI-194ab umfasst jetzt das Gelände zwischen Vorarlberger
Damm, der Bundesautobahn (A 100), der Bahnanlage und Matthäifriedhofsweg sowie
die Straße 17 und eine Teilfläche westlich der Straße 17 (Kolonie Bergfrieden,
Glück im Winkel, Luisengärten und die Schülergärten) im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818,
1824) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch
Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) |
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