Drucksache - 1891/XVII  

 
 
Betreff: a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf XI-194aa
und
b) Reduzierung des Geltungsbereichs XI-194aa
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Ziemer, ElisabethBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
10.10.2006 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2006 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK vom 19.09.06

Den Inhalt entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage

Das Bezirksamt bittet,

 

das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die beabsichtigte Reduzierung des Geltungsbereichs zur Kenntnis zu nehmen.

 

Zu a):

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1 BauGB über den Bebauungsplan für das mit Schreiben vom 16.11.2005 unterrichtet worden. Sie hatten die Möglichkeit innerhalb eines Monats schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit von 21.11. bis 21.12.2005 statt.

 

Zu den geplanten Ersatzsportflächen für die abgerissene Radrennbahn Schöneberg wurden für die verbindliche Bauleitplanung relevante Anregungen von den Behörden und Bürgern gegeben, die mit der jeweiligen Entscheidung des Amtes Planen, Genehmigen und Denkmalschutz der Anlage 1 zu entnehmen sind.

 

Zu b):

Die beabsichtigte geringfügige Reduzierung des Geltungsbereichs (Anlage 2) resultiert zum Teil aus der heutigen Standortplanung. Anfang der 90er Jahre war im südöstlichen Teil der Sportanlage zusätzlich ein Tennisplatz vorgesehen. Diese Planung ist mittlerweile verworfen. Außerdem hat der Bezirksverband der Kleingärtner im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gegen die Inanspruchnahme der Fläche (Parzelle 40 der Kolonie Bergfrieden) gesprochen. Darüber hinaus soll der Geltungsbereich um die Fläche der “Straße 17” reduziert werden, um die Verschattung der östlich angrenzenden Kleingärten durch die 3,0 m hohe Schallschutzwand, die in baulicher Kombination mit dem Ballfangzaun nunmehr direkt an der Grundstücksgrenze am westlichen Rand de Straße 17 vorgesehen ist, zu vermeiden. Diese Fläche soll weiterhin der zusätzlichen Erschließung des Kleingartengeländes dienen. Beide Flächen werden in den Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes XI-194ab  einbezogen.

 

Aufgrund dieser Korrektur umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans XI-194aa  nunmehr das Gelände zwischen Vorarlberger Damm, der Straße 17, der Kolonie Spreewald und Priesterweg sowie eine nördliche Teilfläche der Kolonie Spreewald im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. Der östlich angrenzende Bebauungsplan XI-194ab umfasst jetzt das Gelände zwischen Vorarlberger Damm, der Bundesautobahn (A 100), der Bahnanlage und Matthäifriedhofsweg sowie die Straße 17 und eine Teilfläche westlich der Straße 17 (Kolonie Bergfrieden, Glück im Winkel, Luisengärten und die Schülergärten) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

 

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819)

 
 

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