Drucksache - 1608/XVII  

 
 
Betreff: Benennung des Vorplatzes Ost am neuen Bahnhof Südkreuz in Elisabeth-Abegg-Platz durch Umbenennung eines Teilstücks der General-Pape-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Entscheidung
06.04.2006 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vertagt   
04.05.2006 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
18.01.2006 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2006 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2006 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag - SPD - vom 09.01.06
Beschl.Empf.
MzK vom 12.09.06

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Benennungsvorschlag kann aus rechtlichen Gründen nicht weiter verfolgt werden:

 

Im Bezirk Mitte existiert bereits seit dem 05.04.2006 der “Elisabeth-Abegg-Platz”. Er liegt direkt gegenüber dem neuen Hauptbahnhof.

 

Gemäß dem Berliner Straßengesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften (AV Benennung vom 29.11.2005) darf ein in Berlin bereits vorhandener Straßenname nicht erneut verwandt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem - neben Teilen der General-Pape-Straße - auch zu benennenden Bahnhofsvorplatz um eine Privatfläche der Deutschen Bahn AG handelt; derartige Flächen können auf Antrag und Kosten des Eigentümers benannt werden, sofern die Voraussetzungen des Berliner Straßengesetzes vorliegen.

 

 

 
 

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