Drucksache - 1608/XVII
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Der Benennungsvorschlag
kann aus rechtlichen Gründen nicht weiter verfolgt werden: Im Bezirk
Mitte existiert bereits seit dem 05.04.2006 der
“Elisabeth-Abegg-Platz”. Er liegt direkt gegenüber dem neuen
Hauptbahnhof. Gemäß dem
Berliner Straßengesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften (AV
Benennung vom 29.11.2005) darf ein in Berlin bereits vorhandener Straßenname
nicht erneut verwandt werden. Es wird
darauf hingewiesen, dass es sich bei dem - neben Teilen der General-Pape-Straße
- auch zu benennenden Bahnhofsvorplatz um eine Privatfläche der Deutschen Bahn
AG handelt; derartige Flächen können auf Antrag und Kosten des Eigentümers
benannt werden, sofern die Voraussetzungen des Berliner Straßengesetzes
vorliegen. |
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