Auszug - Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechung Tempelhof-Schöneberg für das Haushaltsjahr 2003  

 
 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.09.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1260/XVII Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechung Tempelhof-Schöneberg für das Haushaltsjahr 2003
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtRechnungsprüfungsausschuss
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Beratungsbeitrag: BV Böltes

Beratungsbeitrag: BV Böltes

Einstimmiger Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt die Bezirkshaushaltsrechnung Tempelhof-Schöneberg für das Haushaltsjahr 2003 unter Beachtung der nachfolgenden Anmerkungen:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der BVV Tempelhof-Schöneberg hat in 6 Sitzungen die Bezirksrechnung für das Haushaltsjahr 2003 geprüft. Der Ausschuss hat sich für die Durchführung der Prüfung dabei auf das Verfahren der Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 mit einigen Modifikationen verständigt (vgl. Drs 408/XVII und 831/XVII)

Auf die Vorgaben des Ausschusses sowie Fragen der Ausschussmitglieder hat das Bezirksamt schriftlich Bericht erstattet sowie in mehreren Sitzungen dem Ausschuss mündliche Erläuterungen zu einzelnen Fragen oder Problemen gegeben.

Im Verfahren haben die Dezernentinnen und Dezernenten die Erfahrungen aus der Arbeit des RPA im Vorjahr sowie die Anmerkungen des Schlussberichts weitestgehend aufgegriffen. Dadurch konnte in der Regel eine umfänglichere Befragung im Ausschuss vermieden werden.

Der Ausschuss regt allerdings an, Antworten so präzise wie möglich abzufassen, um auch insoweit eine möglichst unkomplizierte Rechnungsprüfung zu ermöglichen. Dadurch lassen sich Missverständnisse zwischen Ausschuss und Verwaltung weitestgehend vermeiden.

Inhaltlich hatte der Ausschuss insgesamt keine Beanstandungen. Alle Dezernate haben die ihnen übermittelten Fragen vollständig und nachvollziehbar beantwortet. Überschreitungen oder Unterschreitungen der Ansätze wurden ausführlich und plausibel erläutert. Im Vergleich zur Vorjahresrechnungen ergaben sich vor allem keine Auffälligkeiten im Hinblick auf die Konzentration überplanmäßiger Ausgaben, wie dies etwa in den Haushaltsjahren 2001 und 2002 bei der EDV-Beschaffung der Fall war.

Der Ausschuss regt aber an, bei zukünftigen Rechnungsprüfungen darauf zu achten, dass Maßnahmen, die überjährig angelegt sind, immer in ihrem Gesamtzusammenhang dargestellt werden. Die Prüfung von Ausgaben, die Teil einer mehrjährigen Investitionsplanung sind, ist nur dann effizient, wenn die Gesamtmaßnahme mit allen Einzelvorhaben und den jährlich geplanten (und geleisteten) Gesamtausgaben dargestellt wird. Erst in diesem Kontext ist es oftmals möglich, Sinn und Zweck von Ausgaben zu erfassen. Insofern erscheint eine Darstellung der Ausgaben bzw. Einnahmen über das jeweils zu prüfende Haushaltsjahr hinaus als dringend erforderlich.

Bei der Darstellung des Personalhaushaltes fiel dem RPA die uneinheitliche Verfahrensweise der Dezernate auf. Dadurch wurde die Prüfung unnötig erschwert. Insofern wird für zukünftige Prüfungen angeregt, bei der Auflistung ein einheitliches Muster zu verwenden.

Erstmals hat der Ausschuss mit dem städtischen Pflegebetrieb auch einen Eigenbetrieb des Bezirks näher geprüft. Vorgelegt wurde dem Ausschuss zunächst nur eine Gewinn- und Verlustrechnung, die allerdings Anlass zu weiteren Fragen gab. Dem Ausschuss wurde nach anfänglichem Zögern die Bilanz vorgelegt, die zusammen mit dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer intensiv kontrolliert wurde. Inhaltlich gab es auch hier keine Beanstandungen. Problematisch bleibt allerdings, dass aufgrund der zögerlichen Antworten aus dem Betrieb heraus  der Eindruck entstand, dem Ausschuss sollten Informationen vorenthalten werden. Dieses Verhalten hat zu Missverständnissen geführt, die erst in der abschließenden Beratungssitzung ausgeräumt werden konnten. Es ging dem RPA zu keinem Zeitpunkt um ein etwaiges Misstrauen gegenüber dem Eigenbetrieb. Vielmehr hat es der RPA stets als seine Pflicht betrachtet, auch und gerade die Einnahmen und Ausgaben der Eigenbetriebe und der Verwaltungseinheiten in anderer Rechtsform zu prüfen, um zu vermeiden, dass hier ein “Schattenhaushalt” entsteht. Gerade in Bezug auf zukünftige Rechnungsprüfungen erscheint dies als sachgerecht.

Die Kostenanalyse des Steuerungsdienstes hat ergeben, dass die Ursachen der negativen Differenzen zwischen den angemeldeten budgetwirksamen IST-Kosten und dem errechneten Budget hauptsächlich auf die im Bezirksvergleich mehr eingesetzten Infrastruktur- und Overheadkosten zurückzuführen sind .

Auch bei den Sachkosten war leider festzustellen, dass die meisten LuV mehr als der Median- Bezirk einsetzen. Der RPA hat einzelne dieser Bereiche geprüft und sich davon überzeugen können, dass der Einsatz höherer Sachmittel oft auch zur Beschleunigung von  Verwaltungsverfahren oder zur Erzielung von Budgetüberschüssen gerechtfertigt war.

Der RPA fordert das Bezirksamt auf, auch weiterhin intensiv an der Reduzierung der Infrastruktur – und Overheadkosten zu arbeiten und schlägt vor auch künftig diesen Prozess durch einen Unterausschuss des Hauptausschuss begleiten zu lassen.

 
 

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