Drucksache - 1883/XVII  

 
 
Betreff: Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen in Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
20.09.2006 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK vom 12.09.2006

Den Inhalt entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage

Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg von Berlin

Abteilung Familie, Jugend und Sport

JugFöSport L

 

1

 

7560 - 0

                        App. 6016

                        Fax:  3535

                      Aug. 2006

 

 

 

 

Zukunftsperspektiven der

Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg

 

 

Inhaltsverzeichnis:

 

 

Seite

 

 

1Einleitung         3

1.1   Fachliche Bewertung von Kinder und Jugenderholung         4

 

1        Haushaltssituation         5

1.1   Allgemeines         5

1.2   Produktstruktur vom Stadtrandheim Schwanenwerder und
dem Schullandheim Wannsee  5 -   6

 

3Stadtrandheim Schwanenwerder und Schullandheim Wannsee         7

1.1   Darstellung der Einrichtungen         7

3.1.1 Schwanenwerder  7 -   9

3.1.2 Schullandheim Wannsee  9 - 10

1.1   Wirtschaftlichkeitsbetrachtung11 - 12

1.2   Weitere Handlungsschritte12 - 14

1.3   Schlussfolgerungen/Anforderungen/Entscheidungsoptionen       14

 

4Teufelssee       14

1.1   Darstellung der Einrichtung14 - 15

1.2   Zusammenfassung und weitere Handlungsschritte15 - 16

 

5Resümee/Zusammenfassung des Entscheidungsdrucks       16

 

 

 

 

1. Einleitung

 

 

Tempelhof-Schöneberg betreibt zurzeit für die Kinder- und Jugenderholung das Schullandheim Wannsee und das Stadtrandheim Schwanenwerder in Eigenregie und die Kinder- und Jugenderholungsstätte Teufelssee durch einen Träger der freien Jugendhilfe.

 

In der Debatte um die Haushaltsberatungen 2006 befasste sich das Bezirksamt auf seiner Klausurtagung am 18.5.05 auch mit der Finanzierung und dem Kostendruck auf die bezirklichen Kinder- und Jugenderholungsstätten auf Grund defizitärer Budgetierungsergebnisse. Der Hauptausschuss am 22.09.2005 beauftragte in einem Auflagenbeschluss das Bezirksamt.

(....) ”dem JHA und dem Hauptausschuss ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Fortführung oder Übertragung des Stadtrandheimes Tempelhof auf Schwanenwerder, der Kinder- und Jugenderholungsstätte (Teufelsseechaussee 17) und des Schullandheims Wannsee vorzulegen. Hierbei ist insbesondere der jeweilige Sanierungsbedarf zu berücksichtigen.

 

Um den Berichtsauftrag umzusetzen und die derzeitige Situation der Einrichtungen darzustellen, mussten verschiedene Aspekte betrachtet werden. Dazu waren auch zusätzliche Datenzusammenstellungen notwendig.

 

Mit der Kinder- und Jugenderholungsstätte Teufelssee haben sich das Bezirksamt und der Jugendhilfeausschuss schon mehrfach - auch in 2006 - beschäftigt. Die Einrichtung unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von den beiden anderen, so dass eine vergleichende Gegenüberstellung nicht sinnvoll ist. Hinzu kommt, dass mehrere Beschlüsse zur perspektivischen Nutzung im Bezirksamt schon gefasst wurden, die im Folgenden noch erläutert werden.

 

Priorität in der Darstellung haben daher das Schullandheim (SLH) Wannsee und das Stadtrandheim Schwanenwerder. Beide Einrichtungen sind Eigentum des Bezirkes, werden ganzjährig mit eigenem Personal betrieben und bieten als Leistung die komplette Beköstigung an - sind somit voll bewirtschaftet.

 

Sowohl für das Schullandheim am Wannsee als auch für das Stadtrandheim Schwanenwerder erfolgen daher zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zu den Besonderheiten dieses Produktes und zu der Problematik der Budgetierung im Rahmen der Kostenleistungsrechnung (KLR).

 

Nach der getrennten Beschreibung beider Einrichtungen, der derzeitigen Nutzung und Nutzungshemnisse folgt eine vergleichende Gegenüberstellung der wichtigsten Daten wie

 

  • die Belegungs- und Auslastungszahlen 2005
  • die Kostensituation aufgrund der Kostenleistungsrechnung
  • die laufenden Personal- und Sachkosten
  • die laufenden Bewirtschaftungskosten
  • der bauliche Sanierungs-/Investitionsbedarf

 

Anschließend wird eine Auswertung der Daten vorgenommen, die weiteren Handlungsschritte erläutert und ein Fazit mit entsprechenden Entscheidungszwängen dargelegt.

 

 

1.1              Fachliche Bewertung von Kinder- und Jugenderholung

 

 

Bevor die finanziellen Betrachtungen in den Vordergrund der Entscheidungsfindung gestellt werden, muss an dieser Stelle auf die Bedeutung von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen eingegangen werden:

 

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg lebten im Oktober 2005 insgesamt 14.652 junge Menschen unter 18 Jahren in Haushalten/Bedarfsgemeinschaften von ALG II-Beziehenden.

Durch den Armutsbericht wurde nochmals bestätigt, dass diese Kinder und Jugendlichen unter schwierigen ökonomischen und oft auch familiären Bedingungen leben, die auch Auswirkungen auf ihre gesundheitliche Situation haben. Der innerstädtische Teil unseres Großbezirkes bietet Kindern und Jugendlichen zudem nur wenig Grünflächen und Spielmöglichkeiten. In genau diesen Ortsteilen leben aber auch die meisten Familien mit ALG II-Bezug.

Der Bezirk, vertreten durch das Jugendamt, hat die Verpflichtung, die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Bezirk zu erkennen und für gesunde Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder und Jugendliche Sorge zu tragen.

Die Ferien- und Freizeitpädagogik bietet einen idealen Rahmen für soziales und informelles Lernen, ”für Großstädter” meist ungewohnte Naturerfahrungen und auch gute und notwendige Gelegenheiten zum physischen Ausagieren. Für Kinder und Jugendliche sind solche Angebote wichtige biografische Gemeinschaftserlebnisse, die oft einen charakterprägenden Einfluss haben können. Hier können Erfahrungen gesammelt werden, um das gewaltfreie Miteinander in Gruppen zu üben. Kinder und Jugendliche erleben sich und auch ihre Betreuer/innen bzw. Lehrer/innen von einer anderen Seite (umgekehrt natürlich auch), wodurch manches Mal entweder erstmalig oder wieder ein positiver Zugang in der Kommunikation gefunden wird. Angesichts der zunehmenden ”Sprachlosigkeit” der Eltern und Erwachsenen gegenüber der Gewaltausübung von Kindern und Jugendlichen, bietet eine sinnvolle Ferien- und Freizeitpädagogik gute Rahmenbedingungen für Einblicke und Veränderungen.

Herausgerissen aus dem gewohnten Umfeld mit den täglichen Ritualen und ohne die Dominanz visueller Medien, entwickeln Kinder und Jugendliche oft nicht vermutete Fähigkeiten.

Für viele Kinder und Jugendliche - nicht nur mit Migrationshintergrund - bieten diese Fahrten und

Übernachtungsangebote außerdem ein geeignetes Lernfeld tradierte Geschlechterrollen aufzubrechen. Die positive Auswirkung auf die Sprachentwicklung und den Sprachgebrauch soll ebenfalls erwähnt werden.

Die finanzielle Förderung für die Durchführung von Ferienmaßnahmen ist bereits seit einigen Jahren in unserem Bezirk eingestellt worden, da die Mittel für die Jugendarbeit insgesamt stetig gesunken sind und der Schwerpunkt auf den Erhalt der wohnortnahen pädagogischen Arbeit gelegt wurde.

Die örtlichen Ferienaktivitäten der Kinder- und Jugendeinrichtungen sind ein wichtiges Angebot, ersetzen aber keine 2- bis 3-wöchige Ferienmaßnahme in frischer Luft und Natur, wo gesunde Ernährung, Bewegung und gemeinschaftliche Gruppenerlebnisse im Vordergrund stehen.

Dafür müssen weiterhin Grundstücke zur Verfügung stehen, die erreichbar und von den Kinder- und Jugendgruppen bezahlbar sind.

Priorität und weitgehender Konsens bestand bisher darin, dass als Grundausstattung die Infrastruktur - also die Einrichtungen der Kinder- und Jugenderholung - finanziert zur Verfügung gestellt werden.

 

Hier geht es um mehr als ein Angebot der Abteilung Familie, Jugend und Sport”. Hier geht es um Freizeitgestaltung, Unterstützung von Aktivitäten von Schulen, die Gesundheitsvorbeugung für Kinder und Jugendliche, um Möglichkeiten der Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern und und und.

Von den Übernachtungsstätten als Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen profitieren also sehr viele Bereiche innerhalb des Spektrums der Aufgaben der Bezirksverwaltung.

 

 

2. Haushaltssituation

 

 

2.1 Allgemeines

 

 

Der Haushalt der Bezirke wird in seiner Höhe bestimmt durch die Kostenleistungsrechnung (KLR) und die Budgetierung. Dieses Gesamtbudget setzt sich zusammen aus vielen einzelnen Zuweisungssummen für die einzelnen Produkte.

 

Alle in einzelnen Produkten auftretenden Defizite müssen gedeckt werden. Positive Ergebnisse in einzelnen Produkten können zum Ausgleich oder zu weiteren Angeboten benutzt werden. Zusätzlich muss der Bezirk noch strukturelle Entscheidungen auf Einsparungen bei der Budgetberechnung verkraften.

Die Abteilung Familie, Jugend und Sport hat für 2006 und 2007 ein strukturelles Defizit, d.h. insgesamt ein Minus, das gedeckt werden muss. Dies ist nur zusätzlich aus dem Personalhaushalt möglich und führt zu einem permanenten Personalabbau, der inzwischen die Grenze der Leistungsfähigkeit in vielen Organisationseinheiten überschritten hat! Oberstes Gebot in der Abteilung Familie, Jugend und Sport muss daher die Veränderung von defizitären Produkten sein, entweder in Produkte mit positivem Budgetergebnis oder durch Abgabe der Aufgabe und somit des Produktes.

 

Eine zweite Problematik bei der Steuerung von einzelnen Produkten ergibt sich durch die sich jedes Jahr ändernden Rahmenbedingungen innerhalb eines Produktes. Ändern kann sich die Produktstruktur aber auch durch die Situation in den anderen Bezirken, was eine Veränderung des Medians zur Folge hat. Eine Veränderung kann in ihren Auswirkungen nur schwer für die Zukunft eingeschätzt werden.

 

 

2.2 Produktstruktur vom Stadtrandheim Schwanenwerder und

      Schullandheim Wannsee

 

 

Bei dem Produkt 77771 (Zielgruppenbezogene Übernachtungen) handelt es sich nicht um ein Jugendamtsprodukt. Viele Übernachtungseinrichtungen sind in anderen Bezirken aufgrund spezifischer bezirkspolitischer Entscheidungen oder aus inhaltlich-konzeptionellen Gründen oder anderer Zielgruppen auch unterschiedlichen Abteilungen/LuV‘s zugeordnet.

Die im Rahmen des Produktänderungsverfahrens beteiligten Produktmentoren der Berliner Jugend-ämter hatten und haben hier keine direkte Einwirkungs- oder Entscheidungsmöglichkeit.

Dass im Bezirk Tempelhof-Schöneberg beide Einrichtungen dem Jugendamt zugeordnet sind, soll inhaltlich nicht in Frage gestellt werden, aber aus der dargestellten Struktur des Berliner Produktkataloges kann eigentlich nicht abgeleitet werden, dass die von den Jugendämtern gar nicht entscheidend zu beeinflussenden Budgetdefizite ausschließlich durch das Jugendamt selbst auszugleichen sind.

Beide Einrichtungen haben bis 2005 - das Jahr, das auch maßgeblich für das Budget 2007 ist - ausschließlich das o. g. Produkt 77771 gebucht. Die entsprechende Bezugsgröße für Mengen ist die Anzahl der Übernachtungen. Tagesaufenthalte von Gruppen, die in beiden Einrichtungen in größerer Zahl stattfinden und ja auch Leistungen erhalten, können nicht in dieses Produkt gebucht werden.

Gleichzeitig werden die Einrichtungen im berlin weiten Maßstab in der KLR mit Einrichtungen gemessen, die nicht vollbewirtschaftet sind (also ohne oder mit eingeschränkter Verpflegungsleistung), damit ein ganz anderes Leistungsspektrum anbieten und somit auch sehr unterschiedliche Kosten, insbesondere Personalkosten haben.

 

Da auf der Berliner Ebene keine Aufsplittung des Produktes durch Unterscheidung von bewirtschafteten und Selbstversorgungseinrichtungen oder durch Änderung des Produktes hinsichtlich der Bezugsgröße (Anzahl der Übernachtungen) zu erreichen war, ergibt sich daraus ein grundsätzliches Strukturproblem in der Budgetierung.

Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg hat sich deshalb stark für eine Veränderung des Produktes bzw. für eine Aufteilung in zwei Produkte stark gemacht. Damit hätte ein Großteil der strukturellen Benachteiligung beim Vergleich der gebuchten Angebote der Bezirke aufgelöst werden können. Die Übernachtungsstätten von Tempelhof-Schöneberg hätten dann mit Einrichtungen mit ähnlichem Standard konkurriert und dabei sicherlich weitaus besser dagestanden.

Da 2005 die politische Absicht bestand, für den Produktkatalog Version 10.0 eine Veränderung der Produktstruktur hinsichtlich der Übernachtungsstätten zu erarbeiten, dies aber letztlich nicht erfolgreich war, ist aktuell auch nicht mehr von einer Überarbeitung auszugehen.

Naturgemäß gibt es in dieser Frage konträre Interessen der Bezirke, d.h. eine Veränderung kann nur mit Stimmen von Bezirken erfolgen, die eigentlich ”Gewinner dieser Struktur” sind. Dies ist schwer zu erreichen! Somit bleiben Ungerechtigkeiten meist bestehen.

 

Für einen Berichtsauftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden am 16.09.2005 im Rahmen der Haushaltsberatungen die Daten für das Hj. 2004 dargestellt. Zum damaligen Zeitpunkt lag der Zuweisungspreis pro Menge noch bei 27,95 €. Dies führte im Ergebnis für 2006 für beide Einrichtungen zusammengenommen zu einem Budgetierungsdefizit in Höhe von 270.697,00 €.

 

Dieses Budgetierungsdefizit wird ausschließlich vom Jugendamt getragen.

 

Inzwischen ist der Zuweisungspreis auf 21,13 € gesunken. Dies ist eine dramatische Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedingungen, die vom Bezirk insgesamt nicht zu beeinflussen ist. Hier kann durch die Abteilung Familie, Jugend und Sport nicht steuernd eingegriffen werden. Es ist strukturell nicht zu erreichen, dass unsere Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen preiswerter sind als reine Selbstversorger-Einrichtungen, die lediglich verwaltet/vergeben werden.

 

Zwar ist im Jahr 2005/2006 im SLH Wannsee begonnen worden, dass bestimmte pädagogische Zusatzangebote stattfinden, die auch einem anderen Produkt zugeordnet werden, aber für eine Auswertung ist es noch zu früh.

 

3. Schwanenwerder und Schullandheim Wannsee

 

 

3.1 Darstellung der Einrichtungen

 

 

Beide Einrichtungen liegen im Südwesten Berlins, sind ganzjährig nutzbar und werden seit Jahrzehnten von den Kindern und Jugendlichen aus den jeweiligen Bezirken Schöneberg und Tempelhof genutzt; überwiegend über Kindertageseinrichtungen und Schulen, aber auch durch Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

Viele Bürger/innen unseres Bezirkes waren mit der eigenen Schulklasse, mit dem Sportverein oder im Rahmen der Stadtranderholung wie z.B. Kinder in Luft und Sonne selbst Besucher/innen. Beide Grundstücke sind groß und weitläufig, haben Wiesen, einen alten Baumbestand und verfügen über viele Sport- und Freizeitflächen. Beide Einrichtungen haben daher auch einen hohen Identifikationswert, Schwanenwerder eher für die Tempelhofer, Wannsee eher für die Schöneberger.

Die vorhandenen jeweiligen Vor- und Nachteile werden im nachfolgenden Kapitel dargestellt.

 

 

3.1.1 Schwanenwerder

 

 

Das Bezirksamt verfügt über drei genutzte, zusammenhängende Grundstücke auf Schwanenwerder. Dabei ist eine Unterscheidung zwischen Inselstr. 18 und Inselstr. 20/22 vorzunehmen.

 

 

Gelände Inselstr. 20/22 mit Gästehaus und Bungalowdorf

 

Hier befindet sich die allgemein bekannte Kinder- und Jugenderholungsstätte - das Stadtrandheim Schwanenwerder.

Die Einrichtung wird in Kooperation mit dem ”Tempelhofer Landheim Verein” betrieben.

 

Das Gästehaus verfügt über insgesamt 39 Betten in 6- bis 8-Bettzimmern und zwei zusätzlichen Schlafräumen für Betreuer mit insgesamt fünf Betten sowie ein Aufenthaltsraum für die Betreuer/innen.

Mehrere Gruppen zeitgleich unterzubringen, ist wegen der räumlichen Enge im Gästehaus problematisch. Die Ausstattung der Zimmer(6 - 8 Betten) und die sanitären Anlagen (eine Gruppendusche) entsprechen nicht mehr den heutigen Standards.

 

Des Weiteren gibt es ein Bungalowdorf mit 13 Bungalows, von denen zwei behindertengerecht sind.

Da diese Häuser über keine ausreichende Heizung verfügen, ist nur eine Nutzung von Mai bis September möglich. Problematisch sind vor allem die völlig unzureichenden sanitären Anlagen im Bungalowdorf, die eine optimale Nutzung und Auslastung verhindern. Außerdem gab es in der Vergangenheit keine Möglichkeit für Selbstversorgergruppen. Mit der Umgestaltung und Einrichtung einer provisorischen Selbstversorgerküche ist begonnen worden.

Hintergrund für diese Maßnahme ist es, eine zusätzlich preiswerte Nutzungsmöglichkeit als Ergänzung oder Alternative anzubieten.

 

Schwanenwerder wird überwiegend für Kurzaufenthalte (zwei Tage) oder für Tagesaufenthalte genutzt. Die überwiegenden Nutzer sind Gruppen bzw. Schulen mit Kindern. Die Attraktivität für Jugendgruppen (außerhalb von Berlin) ist wegen der schlechten Verkehrsanbindung (kein direkter S-Bahn-Anschluss und ca. 25 - 30 Minuten Fußweg) eher gering. Dafür gibt es allerdings eine eigene Badestelle, die sowohl für die Kinder- als auch die Jugendgruppen äußerst attraktiv ist.

Schwanenwerder hat gegenüber 2004 trotz erheblicher Anstrengungen keine Erhöhung der Mengen und der Auslastung erreichen können. Der Auslastungsgrad hat sich noch um ca 9 % bei den Teilnehmertagen gegenüber 2004 verschlechtert. Die Einnahmesituation hat sich gegenüber 2004 ebenfalls nicht verbessert.

 

Aufgrund sich verschlechternder Rahmenbedingungen nutzen jedoch inzwischen weniger Berliner Kinder- und Jugendeinrichtungen die Einrichtung, da viele Kinder und Jugendliche nicht mehr die finanziellen Mittel für solche Reisen oder Aktionen aufbringen und inzwischen auch Zuschüsse für solche pädagogischen Angebote nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

 

Das Stadtrandheim Schwanenwerder ist ohne Personal in der Küche nicht zu betreiben, da keine Selbstversorgung in der vorhandenen Industrieküche stattfinden darf.

Bei Selbstversorgung würden zudem die Schulen als Nutzer wegfallen, da sie kein Interesse daran haben.

 

Der bauliche Zustand der verschiedenen Gebäude und von Teilen des Grundstückes (Uferbefestigung) wurden von der Abt. Bauwesen begutachtet und stellen ein riesiges Problem dar.

Insgesamt hat die Abt. Bauwesen den Sanierungsbedarf für Schwanenwerder eine Gesamtsumme der Baumaßnahmen in Höhe von 3,0 Millionen € ermittelt (s. Anlage).

Im einzelnen gliedern sich die Kosten wie folgt auf die drei Dringlichkeitsstufen auf:

 

Stufe 1: notwendige Baumaßnahmen, welche innerhalb eines Zeitraumes von spätestens 12 Monaten zu realisieren wären, um den ordnungsgemäßen Zustand i. S. der Nr. 1.1.5 AV §24 LHO, insbesondere die Benutzbarkeit der baulichen Anlagen, zu gewährleisten. Es gilt, die Gefahrenstellen zu beseitigen, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die hier ermittelte Höhe der Baumaßnahmen beträgt 565.000,00 €.

 

Stufe 2: notwendige Baumaßnahmen mit einer besonderen Dringlichkeit, welche innerhalb von spätestens 24 Monaten zu realisieren wären ,um den ordnungsgemäßen zustand i. S. der Nr. 1.1.5 AV § 24 LHO, insbesondere die baulichen Anlagen in guten Zustand zu setzen oder die Leistungsfähigkeit dieser Anlagen auf Dauer zu sichern oder zu verbessern. Die ermittelte Höhe der Baumaßnahmen beträgt 1.485.000,00 €.

 

Stufe 3: notwendige Baumaßnahmen, welche mittelfristig zu realisieren wären, um den ordnungsgemäßen Zustand i. S. der Nr. 1.1.5 AV § 24LHO, insbesondere die baulichen Anlagen in guten Zustand zu setzen oder die Leistungsfähigkeit dieser Anlagen auf Dauer zu sichern oder zu verbessern. Die ermittelte Höhe der Baumaßnahmen beträgt 950.000,00 €.

 

Ein weiterer Nutzer der Grundstücke Inselstr. 20/22 ist der Seglerverein Schwanenwerder e.V. Der Verein ist langjähriger Nutzer und hat einen Vertrag mit dem Bezirksamt, der am 01.01.1999 geschlossen wurde und zum 31.12.2013 ausläuft. Der Seglerverein zahlt ein jährliches Nutzungsentgelt und die anteiligen Betriebskosten an die Bezirkskasse.

Bei vorheriger Absprache und im Rahmen der Möglichkeiten des Seglervereins ist es möglich, auch Angebote des Seglervereins zu günstigen Konditionen zu nutzen.

 

Gelände Inselstr.18

 

Das Grundstück Inselstr. 18 wird nur temporär als Zeltplatz von einigen Gruppen des Vereins Tempelhofer Jugendclub e.V. genutzt, die sich selbst versorgen. Außer einem einfachen Sanitärgebäude bietet das Gelände keinen Komfort. Es gibt keinen zwingenden Nutzungsbedarf als ”Zeltplatz” mehr, zudem könnten die bisherigen wenigen Selbstversorgergruppen auf dem Gelände Inselstr. 20/22 aufgenommen werden. Eine Ausweitung des Betriebes Inselstr. 18 kollidiert außerdem mit seiner objektiven Funktion als ”Lärmpuffer”. Baurechtlich befindet sich dieses Grundstück wie das benachbarte Stadtrandheim in einem reinen Wohngebiet.

 

Das Grundstück Inselstr. 18 könnte daher ohne weiteres einer anderen Nutzung zugeführt oder aufgegeben werden.

Einnahmen würden nicht entfallen, da Gruppen weiter auf das andere Gelände kommen können. Als Einnahmen würde einmalig der Anteil am Verkauf oder laufend die Einnahmen aus anderer Nutzung anfallen. Die Funktion ”Lärmpuffer” müsste vertraglich mit dem Nachnutzer vereinbart werden, d.h. ein Beschwerderecht wegen Lärm müsste vertraglich ausgeschlossen werden.

 

Da das Areal der Inselstraße 18 nicht direkt für die Kinder- und Jugenderholung genutzt wird, sollte darüber separat entschieden werden.

In den weiteren Beschreibungen ist mit Stadtrandheim Schwanenwerder nur das Grundstück
Inselstr. 20/22 gemeint ohne das Grundstück Inselstraße 18.

 

 

3.1.2 Schullandheim Wannsee

 

 

Das Schullandheim Wannsee liegt direkt am Wannsee, Am Sandwerder 11/13. Die Einrichtung ist Mitglied im Schullandheimverband.

 

Das Schullandheim verfügt über 95 Betten für Kinder und 10 Betten für Betreuer in zwei renovierten Villengebäuden. Der Standort ist aufgrund seiner Lage und sehr guten Verkehrsanbindung (drei Minuten zu Fuß vom S-Bahnhof Wannsee entfernt) auch attraktiv für Berlin besuchende Kinder- und Jugendgruppen, da man per Bahn in nur 25 Minuten in der Berliner City oder in 20 Minuten in Potsdam ist.

Das Grundstück liegt direkt am Wasser, hat aber zurzeit keine Badestelle. Dafür wird das Strandbad Wannsee genutzt, das fußläufig zu erreichen ist.

 

Das derzeitige Personal bietet den Besucher/innen auch eigene Beschäftigungsangebote gegen einen geringen Kostenbeitrag für Materialien an.

Der größte Teil der Nutzer sind Schulen. Sie bleiben überwiegend zwischen 4 - 6 Tagen. Eine Selbstversorgung wird von den Lehrern nicht gewünscht. Durch die zwei Villen mit getrennten Aufenthaltsräumen können auch Parallelnutzungen stattfinden.

 

Daneben gibt es Kinder- und Jugendgruppen, die Tagesaufenthalte buchen, was sich leider nicht in der KLR abbilden lässt. Die für uns ungünstige Budgetierungsweise (nur Übernachtungen) sowie die gegenüber Schwanenwerder bessere Personalausstattung führen auch hier gleichwohl zu einem negativen Budgetierungsergebnis. Der Auslastungsgrad bei den Teilnehmertagen liegt bei 42 %
(9 % mehr als bei Schwanenwerder), ist aber auch gegenüber 2004 um 7 % gesunken.

Auch hier konnte trotz erheblicher Anstrengungen keine Erhöhung der Übernachtungen erreicht werden.

Das Schullandheim ist von dem Rückgang der durchgeführten Klassenreisen in den Schulen betroffen.

Zu berücksichtigen ist, dass trotz des negativen Budgetierungsergebnisses diese Einrichtung auch nennenswerte Einnahmen (s. Kapitel 3.2) für den Bezirk erzielt. Der bereits partiell eingeschlagene Weg in belegungsarmen Zeiten oder zwischen Belegungswechseln das Haus auch für eine zusätzliche Nutzung für Empfänge, Präsentationen oder Feierlichkeiten anzubieten, ist sicherlich noch ausbaufähig.

 

Die von der Abt. Bauwesen ermittelte Gesamtsumme der Baumaßnahmen beläuft sich auf 160.000,00 € und gehört insgesamt in die Dringlichkeitsstufe 1 (s. Anlage).

Der gute bauliche Zustand der Häuser resultiert noch aus der umfangreichen kindgerechten Sanierung und Modernisierung in den Jahren 1988 - 1990, wofür insgesamt mehr als 5 Millionen DM aufgewendet wurden.

 

 

 

3.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

 

 

Zur Erläuterung eine vergleichende Aufstellung mit den Daten aus der Kostenleistungsrechnung, den Vergleichszahlen über Einnahmen landesweit (noch nicht in der KLR berücksichtigt) und den differenzierten Einrichtungsstatistiken Belegung sowie den laufenden Bewirtschaftungskosten und dem Sanierungsbedarf.

 

 

Zahlenübersicht

Schullandheim

Wannsee

Stadtrandheim

Schwanenwerder

Kosten je Menge (TNÜ) in 2005

57,35

71,78

Zuweisungspreis für 2006

als Vergleichsgrundlage

27,95

27,95

Neuer Zuweisungspreis für 2007

21,13

21,13

Budget 2007

185.098,--

124.223,--

Fehlbetrag 2007

316.947,-- ( alt 239.63,--)

297.676,-- (alt 257.581,--)

Einnahmen in 2005

143.088,--

23.520,--

Personenanzahl 2005

2992

3004

Teilnehmertage (TNT) 2005

nicht KLR-relevant

11820

9164

Auslastungsgrad (TNT) 2005

nicht KLR-relevant

42%

33%

Teilnehmerübernachtungen (TNÜ) 2005 - KLR

8760

5879

Auslastungsgrad (TNÜ) 2005                - KLR

32%

21,4%

Anzahl Schulen an der Gesamtbelegung

69 davon 16 aus dem Bezirk

30 davon 9 aus dem Bezirk

Anzahl der Gruppen aus dem Bezirk

25

49

Anzahl der Gruppen nicht aus dem Bezirk

81

49

Dauer des Aufenthalts 1 - 3 Tage

39 Gruppen

64 Gruppen

                                     4 - 6 Tage

65 Gruppen

31 Gruppen

                                          7 Tage

2 Gruppen

3 Gruppen

Personalkosten auf Grundlage 2006

144.560

111.930

Bewirtschaftungskosten

75.934

51.282

Sanierungsbedarf lt. Abt. Bauwesen

160.000,--

3.000.000,--

(TNÜ = Teilnehmerübernachtungen; TNT = Teilnehmertage)

 

 

Der Haushaltsplan 2006/2007 wurde auf der Sitzung des Bezirksamtes vom 30.08.2006 und von der BVV am.28.09.2006.beschlossen.

Danach sind für beide Einrichtungen im Haushalt des Jugendamtes für 2007 keine Personalmittel mehr vorgesehen. Davon sind sieben Personalstellen betroffen.

 

Für das SLH Wannsee:

1 Erzieherstelle als Leitung der Einrichtung

3 Stellen im Küchenbereich (1 Köchin, 2 Küchenhilfen)

(1 Stelle Hausmeistergehilfe ist bereits 2006 weggefallen.)

 

Für das Stadtrandheim Schwanenwerder:

1 Erzieherstelle als Leitung der Einrichtung

2 Stellen im Küchenbereich (1 Köchin, 1 Küchenhilfe).

 

In der Zeile ”Fehlbetrag 2007” ist in Klammern angegeben, wie sich das Defizit mit einem Zuweisungspreis von 27,95 € dargestellt hätte.

Alleine durch Senken des Medians und damit der Zuweisung pro Menge. hat sich das Defizit um mehr als 100.000,00 € erhöht! Die Sanierungsbedarfe beider Einrichtungen sind auf Grund der vorhandenen Bausubstanz sehr unterschiedlich. Für beide gilt aber gleichermaßen, dass die Finanzierung im Haushalt 2007 nicht eingeplant ist.

 

 

3.3 Weitere Handlungsschritte

 

 

Wunsch des Jugendamtes und des Berichtsauftrages durch den Hauptausschuss, ist der Erhalt der Einrichtungen für die Kinder, Jugendlichen und Familien.

Aufgrund des Berichtsauftrages und der ”dargestellten Kostendramatik” hinsichtlich der Ergebnisse der KLR, des baulichen Sanierungsbedarfes und der fehlenden Personalfinanzierung ist ein hoher Veränderungs- und Entscheidungsdruck vorhanden.

Das Jugendamt hat zusammen mit dem Steuerungsdienst daher zuletzt am 30.06.2006.die vorhandenen Daten ausgewertet und verschiedene Überlegungen entwickelt, die zu prüfen und daraus folgend mit Handlungsschritten zu versehen waren.

Die Prüfaufträge sind zurzeit in Arbeit in Abstimmung zwischen dem Jugendamt und dem Steuerungsdienst. Ein weiteres Treffen der Arbeitsgruppe wird bei Vorliegen der Prüfergebnisse stattfinden.

 

Allgemeines Prüfziel ist die Reduzierung der auf dieses Produkt gebuchten Kosten und die Erhöhung der Mengen oder die Kooperation/Übertragung/Verpachtung von Aufgaben oder Teilaufgaben zum Betrieb der beiden Einrichtungen. Die Themenkomplexe und Prüfaufträge im einzelnen:

 

Generell:

Auswirkungen in der KLR bei anderen Betreibermodellen

Hierzu müssen verschiedene Modelle auf ihre Stärken/Schwächen und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit untersucht werden.

Möglichkeit der Auslagerung des Wirtschaftsbereiches - zur Reduzierung der Personalkosten:

Hier ist in erster Linie der Küchenbetrieb zu nennen. Alternativen würden durch gewerbliche Anbieter (Caterer) oder durch Kooperation mit Ausbildungsprojekten bzw. im Rahmen der Jugendberufshilfe bestehen. Beim Thema Verpflegung darf die Qualität und das flexible Eingehen auf die Wünsche der Nutzer/innen nicht unterschätzt werden. Das Zubereiten frischer Mahlzeiten vor Ort ist ein Qualitätsfaktor und wichtiger Grund für die Entscheidung von Nutzergruppen.

Möglichkeit der Auslagerung der Grünflächenpflege - zur Reduzierung der Abteilungsumlagen in diesem Produkt und/oder zur Reduzierung der Verrechnungsumlagen in diesem Produkt.

Als zweiter Punkt ist die Auslagerung von Aufgaben der Grünflächenpflege zu nennen, die sich ja ebenfalls in der KLR in den Produktkosten negativ niederschlägt.

Als erster Schritt ist hier zwingend eine Servicevereinbarung abzuschließen über die genauen Leistungen und den dafür zu berechnenden Preis.

 

Inhaltlich konzeptionelle Veränderungen

Zusätzliche inhaltliche Angebote (damit zusätzlich bebuchbare Produkte)

Jugendarbeit

Zusätzlich zu dem bisherigen bebuchten Angebot Übernachtung könnte das Angebot Tagesaufenthalt (ohne Übernachtung) mit einer gesondert zu finanzierenden pädagogischen Angebotspalette versehen bzw. ausgebaut werden. Für dieses Angebot entstünden zwar u.U. zusätzliche Kosten, aber es würden gleichzeitig auch weitere Produktmengen entstehen können. Vorrangig sind hierbei natürlich die Produkte der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung.

 

Kinder in Luft und Sonne/Stadtranderholung

Kinder und Jugenderholung/Reisemaßnahmen

Da in den zurückliegenden Jahren diese Angebote bereits aufgrund fehlender Finanzen nicht mehr durchgeführt werden konnten, ist eine Veränderung im größeren Stil zurzeit nicht realistisch. Die Einstellung dieser Angebote führte allerdings auch zu einem generellen Rückgang der Belegung.

Die verstärkte Durchführung solcher Maßnahmen durch Projekte und Einrichtungen würde zum einen direkt die Auslastung der Erholungsstätten erhöhen, könnte aber auch mittelbar durch eine Ausweitung der Produkte der Erholungsmaßnahmen zusätzlichen finanziellen Spielraum im Bezirk eröffnen.

 

Familienaufenthalte/Familienbildung:

Diese Angebote finden ja bereits in den Einrichtungen statt. Hier ist u.U. bei intensiverer Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung eines eigenen Angebotsprofils und dem Einwerben von Drittmitteln nicht nur eine Auslastungserhöhung denkbar, sondern vor allem auch ein Reservoir als Zielgruppe vorhanden. Auch hierbei gilt, dass die Steigerung dieser Angebote Möglichkeiten zur Quersubventionierung eröffnet. Zu prüfen wäre hier die Ressourcenumsteuerung.

 

Seminar- und Bildungsveranstaltungen

Diese Möglichkeit der Nutzung besteht zwar bereits und wird in geringem Umfang auch wahrgenommen. Für eine nennenswerte Ausweitung entspricht die Grundausstattung der Seminarräume und der technischen Ausstattung nicht dem allgemein üblichen Mindeststandard und ist damit eher unattraktiv. Allerdings ist die Lage der Einrichtungen ein Wert, der vieles ausgleichen könnte.

 

Zusätzliche Nutzergruppen durch das Angebot Selbstversorgung:

In beiden Einrichtungen gibt es einen Stamm von Nutzergruppen (insbesondere Schulen, Seminargruppen), die Vollverpflegung wünschen. Es gibt allerdings auch vermehrt ein Interesse an Selbstversorgungsaufenthalten (insbesondere Freizeitgruppen, Jugendfreizeiteinrichtungen etc.), da diese Aufenthalte in der Regel kostengünstiger durchgeführt werden können. Nicht nur als Alternative, sondern vor allem als ergänzendes Angebot könnte dadurch die Zahl der Gäste und damit die Auslastung, aber vor allem das KLR-Ergebnis positiv beeinflusst werden. Die notwendigen Investitionen - eine separate Selbstversorgerküche - wären kostenmäßig überschaubar und würde sich rasch amortisieren.

 

Wenn möglich, sollen die Ergebnisse schon 2006 zur Reduzierung der gebuchten Kosten beitragen. Wichtig für die Detailbetrachtung der Prüfaufträge bleibt aber die Weichenstellung für die Entscheidung, in welcher Trägerschaft welche Einrichtungen wirklich weiter betrieben werden soll.

 

Im Grundsatz gibt es drei Hauptalternativen:

 

  • Beide Einrichtungen werden weiterhin betrieben.
  • Eine Einrichtung bleibt, eine wird geschlossen.
  • Beide Einrichtungen werden geschlossen.

 

Bei Erhalt als Kinder- und Jugenderholungsstätte sind weitere drei Varianten für jede Einrichtung zu prüfen:

 

  • Bezirksamt weiterhin Träger;
  • Bezirksamt als Träger in Kooperation bzw. Teilübertragung an Dritte;
  • Übernahme durch einen Träger der freien Jugendhilfe mit und ohne finanzielle Zuwendung.

 

Für ein schlüssiges Gesamtkonzept ist daher eine Klärung der o. g. Alternativen und ein Arbeitsauftrag notwendig, da beispielsweise die parallele konzeptionelle Entwicklung einer Zusammenlegung von zwei Einrichtungen bei gleichzeitiger Vorbereitung von einem oder zwei Interessenbekundungsverfahren nicht sachgerecht wäre.

 

 

3.4 Schlussfolgerungen/Anforderungen/Entscheidungsoptionen

 

 

Um zunächst die Prüfaufträge zu bearbeiten und die Ergebnisse zu bewerten und dann Schlüsse ziehen zu können, wird für das Jahr 2007 eine Zwischenfinanzierung benötigt. Dies geht nicht aus dem Haushalt der Abteilung Familie, Jugend und Sport. Dieser enthält auf Grund des Haushaltsplanbeschlusses keine Personalkosten für die Kinder- und Jugenderholungsstätten mehr. Die fehlenden Mittel in Höhe von 256.490,00 € sind bei einem Stand von einer guten Millionen Euro noch nicht aufgelöster Sparvorgaben im Personalbereich von der Abteilung Familie, Jugend und Sport nicht zu erbringen.

Auch Interessenbekundungsverfahren für eine mögliche Übertragung einer oder beider Einrichtungen sind nur auf der kontinuierlichen Belegung der Einrichtung durchzuführen. Ein Aussetzen der Belegung würde zum ”Tod” der Einrichtung führen. Dies kann nicht im Sinne der Kinder- und Jugenderholung sein! Die Aufgabe einer Einrichtung kann nur die allerletzte Möglichkeit sein. Als Alternative zum eigenen Betrieb sollte zunächst eine Übertragung an einen freien Träger abgewogen werden. Dieser hat ggf. auch mehr Möglichkeiten zur Einwerbung von Drittmitteln vor allem für die hohen Sanierungskosten insbesondere im Stadtrandheim Schwanenwerder. Eine Übertragung kann sinnvollerweise aber zum 01.01.2008 erfolgen, da kurzfristiger weder die Modalitäten noch das Ergebnis mit dem JHA und der BVV zu beraten sind.

Für 2008 muss dann die neue Struktur greifen und die positive Entwicklung feststehen.

Für 2007 muss im Rahmen des Eckwertebeschlusses die Finanzierungslücke geschlossen werden.

 

 

4. Teufelssee

 

 

4.1 Darstellung der Einrichtung

 

 

Das Gelände der Kinder- und Jugenderholungsstätte Teufelssee gehört in das Fachvermögen der Berliner Forsten, Landesforstamt (LFA), örtliches Forstamt. Langjähriger Nutzer war das Bezirks-amt Kreuzberg von Berlin. Mit Vereinbarung vom 26.07.1998 hat das LFA als Nachfolgenutzer dem Bezirksamt Schöneberg von Berlin die Fläche zum Betrieb einer Kindererholungsstätte überlassen.

Die Überlassung des Grundstückes erfolgt unentgeltlich, ist jedoch an den genannten Zweck gebunden. Die Einrichtung kann nur saisonal genutzt werden (max. April bis Oktober).

Die sich auf dem Gelände befindlichen Bungalows wurden vom Bezirksamt Kreuzberg errichtet und mit Verwaltungsvereinbarung vom 30.07.1998 ebenfalls auf das Bezirksamt Schöneberg übertragen. Es erfolgte 1998 eine Sanierung der Gebäude durch das Bezirksamt Schöneberg. Seit diesem Zeitpunkt werden sie weiter als Kinder- und Jugenderholungsstätte genutzt. Bei Aufgabe der Nutzung als Standort der Kinder- und Jugenderholung muss das BA auf eigene Kosten den Abriss der Gebäude und die Räumung des Grundstücks veranlassen. Die geschätzten Kosten des Bauamtes aus dem Jahr 2005 für Abriss/Räumung betragen ca. 150.000,00 € - 170.000,00 €.

 

Im Jahr 2004 hat das Jugendamt erstmals einen Träger der freien Jugendhilfe, Pyramide e.V., mit dem Betrieb der Erholungsstätte beauftragt. Der Träger erhielt dafür eine finanzielle Zuwendung i.H.v. 77.000,00 € durch die Abt. Jugend. Die Bewirtschaftungskosten von 20.406,00 €/Jahr hat das Bezirksamt getragen. Versuche, für 2005 aus den vertraglichen Verpflichtungen herauszukommen, blieben erfolglos. Daraufhin wurde für 2005 erneut der o. g. Träger beauftragt und erhielt dafür eine finanzielle Zuwendung i.H.v. 64.000,00 €.

Der Träger nutzte das Gelände jeweils von Anfang April bis Ende September und betreibt die Werbung in Eigenregie. Nutzer sind überwiegend Kindergruppen, Kindertagesstätten, Sportvereine etc., die Selbstversorgung möchten.. Daneben bietet der Träger ein eigenständiges Ferienprogramm mit Aktionen für Nutzer/innen an. Die Gruppen kommen überwiegend aus Tempelhof-Schöneberg, sowie aus den benachbarten Bezirken Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf, aber auch aus Mitte.

 

2005 haben ca. 1.300 Gäste die Einrichtung genutzt ,wobei 600 dort übernachteten und mehrere Tage dort verbrachten. Gruppen aus Tempelhof-Schöneberg nutzen das Gelände vergleichsweise zu Gruppen aus anderen Bezirken nur im geringeren Umfang.

Für 2006 waren im Haushalt keine Zuwendungsmittel mehr zum Betrieb der Erholungsstätte vorgesehen. Nachdem endgültig geklärt war, dass das Jugendamt nicht aus seinen vertraglichen Verpflichtungen entlassen wird, entschied sich das Bezirksamt gegen einen Abriss der Bungalows und damit gegen die Aufgabe des Geländes. Um das Gelände nicht leer stehen zu lassen und um Vandalismus vorzubeugen, wurde kurzfristig dem Träger Pyramide e.V. die Möglichkeit eingeräumt, das Gelände ohne finanzielle Förderung durch das BA für die Kindererholung zu nutzen. Der Bezirk trägt jedoch - wie bisher - die Bewirtschaftungskosten. Der Träger Pyramide e.V. sah sich dazu in der Lage und war bereit, das finanzielle Risiko zu tragen, so dass für 2006 ein einjähriger Nutzungsvertrag mit dem Bezirk geschlossen wurde. Es existieren keine Zusagen für einen längerfristigen Betrieb, Baumaßnahmen außer zur Gefahrenabwehr sind ebenso ausgeklammert wie die durch die Abt. Bauwesen in 2006 ermittelten Sanierungskosten i.H.v. 52.000,00 € für die Umstellung der elektrischen Heizungsanlage.

 

 

4.2 Zusammenfassung und weitere Handlungsschritte

 

 

Der Betrieb ist aus Sicht des Jugendamtes für die bezirkliche Bedarfsdeckung nicht mehr notwendig, bietet aber das besondere Angebot der Selbstversorgung an und könnte wie bisher genutzt werden.

Die Einrichtung ist nur saisonal nutzbar und eignet sich von der Anlage und den Standards her besonders für Kinder im Kita- und Grundschulalter.

Wenn es nicht möglich ist, dass ein Nachnutzer gegenüber den LFA unsere vertraglichen Pflichten übernimmt, sollte eine langfristige Verpachtung des Geländes an einen Träger der freien Jugendhilfe erfolgen, der das Gelände berlin weit für die Kinder- und Jugenderholung nutzt.

Bestandteil einer solchen Verpachtung auf eigenes Risiko müsste die vollständige Übernahme der bisherigen Bewirtschaftungs- und der notwendigen Sanierungskosten sein.

Gegenwärtig gibt es bereits vier Interessenten, die schriftlich und mündlich ihr Interesse an einer Nutzung bekundet haben. Das Bezirksamt beabsichtigt daher - nach erfolgter Abstimmung mit dem LFA und dem JHA - ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um schnellstmöglich für 2007 von den bisherigen Kosten entlastet zu werden.

 

 

5. Resümee/Zusammenfassung des Entscheidungsdrucks

 

 

Stadtrandheim Schwanenwerder und Schullandheim Wannsee

Beide Einrichtungen sollten zunächst der Kinder- und Jugenderholung erhalten bleiben.

Das Jahr 2007 wird noch benötigt, um die Prüfaufträge zur Kostensenkung und zur Mengensteigerung auszuwerten und umzusetzen und ggf. eine Übertragung vorzubereiten und umzusetzen. Auf Grund der Prüfergebnisse muss durch die BVV gemäß BzVG § 12 (2) Ziff. 10 entschieden werden, in welcher Trägerschaft die Einrichtung jeweils weitergeführt werden kann.

Die Finanzierung für 2007 in Höhe von 256.490,00 € muss im Rahmen der Budgetverteilung für 2007 geklärt werden, da im Haushaltsplan keine Personalmittel vorgesehen sind. Die Abt. Familie, Jugend und Sport kann eine Finanzierung aus ihrem derzeitigen Budget nicht übernehmen, da weitere Qualitäts- und Leistungseinschränkungen in anderen Bereichen nicht mehr verantwortbar sind.

Grundsatzentscheidungen zum Betrieb müssen auch deshalb zeitnah getroffen werden, damit Klarheit und Sicherheit für die Belegung der Einrichtungen in 2007 besteht und die Besuchergruppen vertraglich fest gebunden werden können.

 

Weitere Prüfungen jeweils bei Vorliegen der Budgetierungsergebnisse sind auf Grund der Schwankungen bei den Stückpreisen und damit bei der Budgetberechnung zwingend, außer es kann ein Träger gefunden werden, der die Einrichtung ohne finanzielle Unterstützung durch den Bezirk betreiben kann.

 

Grundstück Inselstraße 18

Das Gelände wird nur als ”Lärmpuffer” benötigt. Dies könnte bei Aufgabe des Geländes auch durch eine entsprechende Auflage an die Nachnutzung abgesichert werden.

 

Teufelssee

Auf Grund eines BA-Beschlusses wird die Übertragung an einen freien Träger zum weiteren Betrieb ohne Zuwendungsmittel und ohne Übernahme der Bewirtschaftungsmittel empfohlen. Ein Interessenbekundungsverfahren sollte dem BVV-Beschluss umgehend folgen.

 

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