Straßenverkehrsbehörde

Absperrung Baustelle

Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung für temporäre Verkehrsmaßnahmen im Sachgebiet Arbeitsstellen beträgt ca. 8 Wochen.
Die Antragsbearbeitung von Parkerleichterungen (Schwerbeschädigtenparkplätze) liegt derzeit bei sechs Wochen.

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dieses beinhaltet z.B. die Anordnung von
  • Bauvorhaben/Baustelleneinrichtungen, Baumaßnahmen – Antrag
  • (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Küchen- oder sonstigen Lieferzwecke etc.
    Hinweis: Anordnungen für die vorübergehende Aufstellung von Verkehrszeichen zur Realisierung von Arbeiten in Form von Be- und Entladetätigkeiten werden nur gegenüber qualifizierten Unternehmen erteilt. Die rechtlich notwendige Qualifizierung bezieht sich auf den Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) in Verbindung mit der Straßenverkehrs-Ordnung. Diese Unternehmen übernehmen die Beantragung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowie die Aufstellung und Abholung der angeordneten Verkehrszeichen.
  • Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen
  • Parkraumbewirtschaftungsgebieten
  • Fußgängerzonen
  • Taxiständen
  • Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
  • Schwerbehindertenparkplätzen
  • Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen
Weitere Leistungen